Vergabe von Sondermitteln - Verein Schulkate Volksdorf e. V.
1. Antragsteller: |
Verein Schulkate Volksdorf e. V. |
2. Vorhaben: |
Installation einer Feuertreppe |
3. Antrag vom: |
26.03.2018 |
4. Geschätzte Gesamtkosten: |
42.000,00 € |
4.1 Geplante Ausgaben |
39.000,00 € |
4.2 Geschätzte Zusatzausgaben (siehe Anmerkung) |
3.000,00 € |
5. Veranschlagter Eigenanteil: |
3.000,00 € |
5.1 davon Eigenmittel |
3.000,00 € (7,14%) |
5.2 davon Drittmittel/Erlöse |
0,00 € |
6. Veranschlagter Zuwendung |
36.000,00 € (zzgl. zusätzlicher Mittel) |
Anmerkung:
Diese Vorlage dient der Einholung einer Stellungnahme des Finanz- und Kulturausschusses, ob dieser das Vorhaben inhaltlich sowie im Rahmen der finanziell zur Verfügung stehenden Mittel als förderfähig erachtet.
Die oben genannten Werte stellen lediglich eine grobe Schätzung dar. In den Gesamtkosten sind u. a. Preissteigerungen, Kostenvarianzen sowie Kosten für den baufachlichen Sachverstand eingepreist.
Aktuell ist fraglich, ob die Baumaßnahme tatsächlich durchgeführt werden kann, da das Denkmalschutzamt sich negativ zu dem Bauvorhaben positioniert. Die Maßnahme wird als erheblicher baulicher Eingriff in das Denkmal (Schaffung eines Zugangs im Reetdach) sowie in das Erscheinungsbild gewertet (siehe Anhang).Der Antragsteller reicht in diesem Zusammenhang eine Eingabe in den Hauptausschuss am 16.04.2018 ein.
Darüber hinaus läuft der zwischen der Freien- und Hansestadt Hamburg und dem Verein geschlossene Erbbaurechtsvertrag zum 30.06.2029 aus. Zum aktuellen Zeitpunkt ist ungewiss, ob das Gebäude darüber hinaus vom Verein genutzt werden kann. Die steuerliche Abschreibungsdauer der Feuertreppe wird mit 50 Jahren bewertet.
Bei einem positiven Votum des Ausschusses erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Antragssteller die Ausarbeitung eines Sondermittelantrages, welcher den Vorgaben der Drucksache „Kostenstabiles Bauen“ sowie der VV-Bau Rechnung trägt.
Der Ausschuss wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits für die Erarbeitung des Zuwendungsantrages bei dem Antragssteller Kosten entstehen, da eine baufachliche Prüfinstanz beauftragt werden muss.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 5.000,- € |
X |
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Mehrjährige Bindungsdauer im Bescheid |
X |
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Monetäre Leistung geg. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
X |
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Zuwendung zur Erfüllung eines wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks |
X |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
X |
Konsumtive Mittel Investive Mittel
Der Ausschuss für Finanzen- und Kultur wird um Stellungnahme gebeten, ob die Maßnahme grundsätzlich als förderfähig erachtet wird.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.