Vergabe von Sondermitteln - KulturWerk Rahlstedt e.V.
- Die Vorlage wird gemäß beigefügtem Protokollauszug aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 9. Mai 2019 der neuen Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sachverhalt:
1. Antragsteller: |
KulturWerk Rahlstedt e. V. |
2. Vorhaben: |
Anmietung von Ladenflächen für den Betrieb des KulturWerk Rahlstedts im Boizenburger Weg 7 (Laden 2) |
3. Antrag vom: |
08.04.2019 |
4. Beantragter Zuschuss |
21.941,33 € |
5. Veranschlagter Eigenanteil: |
1.155,- € |
5.1 davon Eigenmittel |
1.155,- € (5 %) |
5.2 davon Drittmittel/Erlöse |
0,- € |
Anmerkung:
Der Verein mietet seit 2016 eine Ladenfläche im Boizenburger Weg 7 in 22143 Hamburg an, um die Vereinsarbeit zu koordinieren und den Bürgerinnen und Bürgern eine Anlaufstelle zur Wahrnehmung kultureller Angebote zu bieten.
Der Verein wird seit 2016 bei der Anmietung und den Betrieb der Ladenfläche unterstützt. Die aktuelle Förderung läuft zum 30.11.2019 aus. Eine Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses ist nur durch eine Bereitstellung neuer Fördermittel möglich.
Aufgrund einer sechsmonatigen Kündigungsfrist des Mietverhältnisses ist eine Beschlussfassung im Mai erforderlich.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,- € |
X |
|
Monetäre Leistung geg. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
X |
|
Zuwendung zur Erfüllung eines wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks |
X |
|
Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
X |
Konsumtive Mittel Investive Mittel
Die Bezirksversammlung Wandsbek wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen (vertraulich)
Protokollauszug Bezirksversammlung 9. Mai 2019 (noch nicht genehmigt, daher nicht-öffentlich)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.