Vergabe von Sondermitteln - BIN e. V. - Berufliche Integration
1. Antragsteller: |
BIN e. V. – Berufliche Integration. |
2. Vorhaben: |
Miet- und Betriebskostenzuschuss für ein Jahr |
3. Antrag vom: |
02.04.2020 |
4. Beantragter Zuschuss: |
20.000,00 € |
5. Eigenanteil: |
8.416,84€ |
5.1. davon Eigenmittel: 8.416,84 € (29,62 %)
5.2. Sonstige 0,00 €
Anmerkung:
BIN e.V. ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, der sich seit 2015 für die berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten einsetzt. Im Dezember 2018 hat der Verein Räumlichkeiten in der Hasselbrookstr.164 in Hamburg-Eilbek bezogen.
Der Verein hat vom 15.08.2017 – 31.12.2018 eine Förderung aus dem Hamburger Integrationsfonds (Drucksache 21/13679) in Höhe von 176.600,00 EUR erhalten. Die Förderung wurde zum 31.12.2018 eingestellt.
Im September 2018 hat der Verein in Wandsbek einen Antrag in Höhe von 126.900,00 EUR auf Förderung aus dem Quartiersfonds gestellt. Der Ausschuss für Soziales und Bildung hat den Antrag am 11.02.2019 abgelehnt. Im selben Zeitraum wurden weitere Anträge auf eine Förderung aus dem Quartierfonds in anderen Bezirken, wie Eimsbüttel, Hamburg Mitte und Altona gestellt, die abgelehnt wurden.
In der 5. KW 2020 hat die Vorsitzende telefonisch Kontakt mit der Fachkraft für Integration aufgenommen und das Anliegen eines Mietkostenzuschusses vorgetragen. Dieses Anliegen hat sie per E-Mail konkretisiert.
Nach den Angaben der Vorsitzenden hat sich der Verein neu aufgestellt und bietet seit August 2019 „Modulares Integrations-Bewerbungscoaching“ (MiB) für erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus SGB II und SGB III an, das den wesentlichen Teil der laufenden Kosten deckt. Ziel ist es 100 Personen im Umfang von 4000 Beratungsstunden zu begleiten. Weitere Projekte sind ein berufsorientiertes und psychologisches Beratungsprojekt „Betra“ für traumatisierte Frauen und eine Multiplikator*innenschulung, die entsprechende Personen dazu befähigen soll, notwendiges Fachwissen innerhalb ihrer migrantischen Communities weiterzugeben. Diese Projekte sind finanziert von „Aktion Mensch“, beinhalten aber keine finanzielle Unterstützung für die angemieteten Räumlichkeiten.
BIN e.V. gibt an seit 2015 über 700 Personen erreicht zu haben. Aufforderungen der Fachkraft für Integration, die Teilnehmer*innen nach Bezirken aufzuschlüsseln, ist der Verein nicht nachgekommen.
Die Mietkosten für das Jahr 2020 belaufen sich auf 28.416,84 EUR, wovon 8416,84 EUR eigenständig abgedeckt werden. Es wird ein Zuschuss von 20.000,00 EUR beantragt.
Der Mietvertrag wurde zum 01.12.2018 geschlossen und ist frühestens nach Ablauf von 3 Jahren nach Mietbeginn kündbar. Es liegt dem Mietvertrag eine Ratenzahlungsvereinbarung vom 15.01.2020 bei in Höhe von 15.360,00 €.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,00 Euro |
x |
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Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
x |
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Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt |
x |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
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x |
Konsumtive Mittel Investive Mittel
Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]