Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - IGL Lentersweg
Letzte Beratung: 17.08.2021 Ausschuss für Haushalt und Kultur Ö 10.6
1.Antragsteller: |
IGL Lentersweg |
2.Vorhaben: |
Finanzierung der Geschäftsführung (39 Stunden) vom 01.01.-31.12.2021
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3.Antrag vom: |
11.09.2020
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4.Beantragter Zuschuss: |
79.820,00EUR davon bereits beschlossen 37.976,76€ Nachbewilligung 41.843,24€ |
5.Eigenleistung: |
./. |
Anmerkung: Aufgrund der haushaltsrechtlich einschränkenden Bedingung, bis zur Feststellung des Haushaltes 2021 Folgeanaträge bei Zuwendungen nur auf Basis der Förderhöhe 2020 gewähren zu dürfen, wurde die Förderung des o.g. Projektes nur in Höhe bis zu 37.976,76 EUR beschlossen (Drs. 21- 2268 v. 28.01.21).
Der Haushalt 2021/22 ist nunmehr festgestellt. Die einschränkenden Bedingungen sind aufgehoben.
Ab 2021 haben sich die Personalkosten aufgrund angepasster Eingruppierung zum Tätigkeitsbereich erhöht (siehe Begründung Anlage).
Es wurden keine Eigenmittel (Begründung siehe Antrag, Anlage 2) angegeben, sodass eine Vollfinanzierung vorliegt, sofern Gelder zur Verfügung gestellt werden.
Bei einer Vollfinanzierung ist eine besondere Begründung zum öffentlichen Interesse an der Maßnahme seitens des Ausschusses erforderlich.
Vorbehaltlich der Bereitstellung optionaler Mittel aus dem Quartiersfond 2021 durch die BWFGB wird gebeten, durch eine Nachbewilligung in Höhe von 41.843,24 EUR der Jahresförderung des o.g. Projektes in seiner ursprünglichen Antragssumme für 2021 zuzustimmen.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
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