Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - Erziehungshilfe e.V.
Letzte Beratung: 17.08.2021 Ausschuss für Haushalt und Kultur Ö 10.2
1.Antragsteller: |
Erziehungshilfe e.V. |
2.Vorhaben: |
Lebensmittelabgabe und Essensausgabe im Haus am See in Zeiten der Pandemie 01.04.-31.12.2021
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3.Antrag vom: |
30.03.2021 |
4.Beantragter Zuschuss: |
15.992,60 EUR |
5.Eigenleistung: |
-keine - |
Anmerkung: Es handelt sich um einen Erstantrag.
Im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltsführung 2021/22 durften bis zur Feststellung des Haushaltes 2021 keine Erstprojekte gefördert werden. Der Haushalt wurde festgestellt.
Vorbehaltlich der Bereitstellung optionaler Mittel aus dem Quartiersfonds 20221 durch die BWFGB stehen ausreichend Mittel zur Verfügung (siehe auch Finanzübersicht QF).
Es wurden keine Eigenmittel (Begründung siehe Antrag, Seite 3) angegeben, sodass eine Vollfinanzierung vorliegt, sofern Gelder zur Verfügung gestellt werden.
Bei einer Vollfinanzierung ist eine besondere Begründung zum öffentlichen Interesse an der Maßnahme seitens des Ausschusses erforderlich.
Dem Zuwendungsempfänger wurde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewährt, weil aus sachlichen Gründen (akuter Anlass) der Projektbeginn nicht verschoben werden konnte.
Vorbehaltlich der Bereitstellung optionaler Mittel aus dem Quartiersfond 2021 durch die BWFGB wird gebeten, der Förderung der o.g. Maßnahme in Höhe von bis zu 15.992,60 EUR zuzustimmen.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
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