21-7261

Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - BIN e.V.

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.06.2023
Sachverhalt

 

1.Antragsteller:

BIN e.V.

2.Vorhaben:

Übernahme von Miet- und Mietnebenkosten für Räumlichkeiten des Vereins BIN e.V. in der Hasselbrookstr.164 für den Zeitraum vom 01.09.2023-31.08.2024

3.Antrag vom:

07.06.2023

4.Beantragter Zuschuss:

50.000 EUR

5.Eigenleistung:

 

 

 

keine Eigenmittel

 (Begründung des Antragstellers siehe Antrag, Ziff. 3).

 

 

Sachverhalt:

Bin e.V. ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, der sich seit 2015 (seit 2018 mit Vereinssitz in Hamburg Wandsbek) für die berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten einsetzt.

Es liegt ein Antrag auf Zuwendung aus dem Quartiersfonds für die anfallende Jahresmiete inklusive Nebenkosten (Energie / Strom) ab September 2023 bis August 2024 in Höhe von 50.000 € für die Räumlichkeiten des Vereins vor. Vorhandene Eigenmittel werden durch die Deckung weiterer Fachausgaben (IT-Kosten, EDV, Software, Telefon, Internet, Drucker) und Verwaltungsbedarf (Steuerberater: Lohnbuchhaltung) aufgebraucht, so dass die genannte Finanzierungslücke entsteht. Nach Aussage des Antragstellenden konnten diese Kosten in der Vergangenheit über eine Bundesförderung aus dem Asyl-Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) gesichert werden.  Es sei ein Folgeantrag gestellt worden, die Entscheidung darüber solle erst Ende des III.Quartals  2023 fallen.

 

Bereits in 2020 hatte der Verein einen Antrag auf Zuwendungen in Höhe von 20.000€ aus Sondermitteln als Zuschuss für 9 Monatsmieten inkl. Mietnebenkosten beantragt, der im damaligen Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport in seiner Sitzung am 12.05.2020 abgelehnt wurde (Drs.21-1375).

Ablehnungsgründe waren hier zum einen die unklare fachliche Ausrichtung des Projektes auf den Bezirk Wandsbek und zum anderen das bereits bestehende Mietverhältnis, für das Mittel rückwirkend beantragt wurden.

 

In dem anlässlich des neuen Antrages geführtem Gespräch mit dem Träger wurden o.g. Ablehnungsgründe thematisiert und erneut geprüft, ein neuer Sachstand besteht aus Sicht der Verwaltung nicht. Der Antragsteller hält an seinem Antrag fest.

 

Aus dem Quartiersfonds sollen Projekte der sozialen Stadtteilarbeit gefördert werden, die einen Mehrwert für das Quartier/ den Bezirk haben. Er gilt als ein als flexibles Instrumentarium zur Unterstützung von Stadtteileinrichtungen jeglicher Art und bietet die Möglichkeit, inhaltliche Schwerpunkte nach den Bedürfnissen des jeweiligen Quartiers setzen zu können.

 

Die Beratungsangebote des Vereins BIN e.V.  stehen lt. Antragsbegründung allen Migrantinnen und Migranten hamburgweit zur Verfügung. Dem Fachbereich sind keine Projekte des Antragstellenden bekannt, deren Schwerpunkt (überwiegende Tätigkeit) auf Zielgruppen aus dem Bezirk Wandsbek bzw. dem Stadtteil Eilbek liegt.

 

Es wurden keine Eigenmittel angegeben, so dass eine Vollfinanzierung vorliegt, sofern Gelder zur Verfügung gestellt werden.

Bei einer Vollfinanzierung ist eine besondere Begründung zum öffentlichen Interesse an der Maßnahme seitens des Ausschusses erforderlich.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.  

Anhänge

Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]