21-1315

Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - Alraune gGmbH

Beschlussvorlage

Sachverhalt

1.Antragsteller:

Alraune gGmbH

2.Vorhaben:

Campus Steilshoop | Betrieb der Stadtteilräume ab 1.10.2020

3.Vorhabenträger:

Alraune gGmbH

4.Beantragter Zuschuss:

55.500 EUR (2020: 19.500 € / 2021: 36.000 €)

Für die ersten zwei Jahre (2020/2021) soll der Betrieb der Stadtteilräume im Campus Steilshoop über QF-Mittel und RISE gesichert werden (Anschubfinanzierung). Davon wurden die erforderlichen QF-Mittel für das erste Jahr von der Bezirksversammlung beschlossen (BV 9.5.2019; Drs. 20-7464). Eine Zusage von der BSW über die Komplementärfinanzierung durch RISE-Mittel liegt für beide Jahre vor.

Ebenso sind die Kosten für die errechnete Deckungslücke in diesem Zeitraum in Höhe von 8.000 €  für das erste Betriebsjahr beschlossen (Drs. 20-7464).

Für die betriebsbedingten zusätzlichen Unterstützungstätigkeiten wurden der Antragstellerin für das erste Betriebsjahr aus dem Quartiersfonds Mittel in Höhe von bis zu 20.000,00 € zur Verfügung gestellt (Drs. 20-7464, Hausmeisterkosten). Im weiteren Antragsverfahren fragte die Antragstellerin an, ob die Unterstützungstätigkeiten auch von Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) geleistet werden können. Das Bezirksamt hat diesem Ansinnen entsprochen.

Nach den ersten erfolgreichen Veranstaltungen im Februar musste der Betrieb des Campus Steilshoop auf Grund der Allgemeinverfügung bis auf weiteres eingestellt werden.

Zu den erforderlichen Finanzierungsmitteln:

1.)   Unterstützungstätigkeiten: Ergänzend zu den Schulhausmeistern wird für den Abend-, Ferien- und Wochenendbetrieb des neuen Quartierszentrums noch eine zusätzliche Unterstützungskraft benötigt. Alraune ist bereit eine solche Stelle einzurichten. Die Kosten in Höhe bis zu 20.000 € p.a. (ab 1.10.2020) müssten über den QF getragen werden.

2.)   Die Kosten für den Betrieb der Stadtteilräumennen laut Betriebskonzept nicht gänzlich über Raummieten bzw. Erträge aus dem Bistrobetrieb von Alraune gedeckt werden. Es bliebe wie im ersten Betriebsjahr- eine Deckungslücke vom 8.000 € p.a., die über den QF geschlossen werden müsste.

3.)   Anschubfinanzierung: Für die Stadtteilräume ist die Entwicklung einer Vermietungsstrategie und ein Programmaufbau (mit Öffentlichkeitsarbeit, Entwicklung einer Raumbelegungsstruktur, Sachkosten etc.) mit einer Anschubfinanzierung über 2 Jahre in Höhe von insgesamt 50.000 € an Personalmitteln vorgesehen, die zur Hälfte über RISE gedeckt werden (siehe Zeit-Maßnahme-Kosten-Plan im Integrierten Entwicklungskonzept Steilshoop, S.79). Aus dem QF werden für das 2. Betriebsjahr (10/2020 09/2021) demnach 12.500 € benötigt.

Zusätzlich zu den Personalmitteln sind für die ersten beiden Betriebsjahre insgesamt 15.000 € Sachmittel vorgesehen. Eine Komplementärfinanzierung durch RISE wurde von der BSW zugesagt.

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt:

Um die infrastrukturelle Ausstattung des Stadtteils mit dem Betriebsbeginn des Campus Steilshoop umgehend zu verbessern wird das Bezirksamt vorbehaltlich der zur Verfügungsstellung entsprechender projektbezogener Mittel durch die Finanzbehörde ermächtigt, Mittel des Quartiersfonds für folgende Maßnahmen zu bewilligen:

1)      Kosten für Unterstützungstätigkeiten: Für die betriebsbedingten zusätzlichen Tätigkeiten im Quartierszentrum Steilshoop werden für das 2. Betriebsjahr Mittel des Quartiersfonds in der Höhe von bis zu 20.000,00 € zur Verfügung gestellt (2020: 5.000 € / 2021: 15.000 €).

2)      Betrieb der Stadtteilräume: Zur Deckung des Betriebes der Stadtteilräume werden aus dem Quartiersfonds zunächst für 1 Jahr Mittel des Quartiersfonds in der Höhe von bis zu 8.000,00 € zur Verfügung gestellt (2020: 2.000 € / 2021: 6.000 €).

3)      Anschubfinanzierung: Zwecks Implementierung eines erfolgreichen Betriebes der Stadtteilräume im Campus Steilshoop werden unter der Voraussetzung einer komplementären Finanzierung durch RISE-Mittel aus dem Quartiersfonds zur Verfügung gestellt:

Personalmittel:  12.500 € (2020: 3.125 € / 2021: 9.375 €)

Sachmittel:   15.000 € (2020: 9.375 € / 2021: 5.625 €)

 

Die Verwaltung wird gebeten, optionale Mittel aus dem QF 2020 in Höhe von 19.500 € bei der Finanzbehörde zu beantragen. Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.

Anhänge

Keine Anlagen