Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds 2022 Betr.: Verlängerung Erbbaurechtsvertrag bis 2050 Saselheider Weg 6, "Volkshaus Berne"
Das Volkshaus Berne liegt in der denkmalgeschützten Gartenstadt Siedlung Berne. Das Haus wurde langfristig im Rahmen des Erbbaurechtes von der Gartenstadt eG an den Bezirk Wandsbek übertragen. Das Erbbaurecht läuft im Jahr 2030 aus. Das Volkshaus steht dem TUS Berne im Rahmen eines Sportrahmenvertrages zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung.
Für das Volkshaus sind Investitionen in die Sanierung/Erneuerung des Daches mit einer Finanzierungszusage aus dem Quartiersfonds—investiv- zugesagt. Um diese Investitionen absichern zu können bedarf es einer vorfristigen Verlängerung des bestehenden Erbbaurechtsvertrages (EBR-Vertrag) mit der Gartenstadt Hamburg eG Wohnungsgenossenschaft.
Der EBR-Vertrag soll ab 2030 um weitere 20 Jahre verlängert werden. Der Erbbauzins beträgt € 2.500 pro Jahr x 20 Jahre = € 50.000. Es fallen zudem Nebenkosten (Notar/ Eintragung) in Höhe von ca. € 900 an, die aus Mitteln des Bezirksamtes übernommen werden.
Die Zahlung des Erbbauzinses an die Eigentümerin Gartenstadt Hamburg eG wird nach Vertragsverlängerung umgehend fällig.
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) bereitet derzeit eine entsprechende Vertragsverlängerung vor.
Erforderliche Finanzmittel können aus dem Quartiersfonds 2022- optional- in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt werden.
Der TUS Berne als Sportverein nimmt eine Sonderstellung mit dem Betrieb des Volkshauses ein; es wird nicht nur als Sportzentrum genutzt, sondern die verschiedenen Räume und Säle werden auch für Veranstaltungen wie Theateraufführungen, Pressekonferenzen, Produktpräsentationen oder als Übungs- oder Versammlungsräume vermietet. Auf diese Weise kann das Volkshaus im Quartier einen Beitrag zur Stärkung der sozialen Infrastruktur und des Zusammenhaltes im Sozialraum leisten. Der seit 2013 bestehende Quartiersfonds Bezirkliche Stadtteilarbeit (Drs. 20/6154) soll gerade solche Einrichtungen und Maßnahmen dieser Art bei Bedarf aus dem Quartiersfonds fördern (Drs.20/ 6154).
Es wird gebeten,
zuzustimmen.
keine Anlage/n