Vergabe von Mitteln aus dem Förderfonds - Barrierefreiheit im Bürgersaal Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.10.2016 (Drs. 20-3299.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung verfolgt bereits seit längerem das Ziel, die öffentlichen Sitzungen der Bezirksversammlung und deren Ausschüsse für ein breites Publikum zugänglich zu machen. Dazu gehört auch, im Bürgersaal des Bezirksamtes Wandsbek für mehr Barrierefreiheit zu sorgen. Um Menschen mit einer Hörschädigung eine Teilnahme an den Sitzungen zu ermöglichen, wird der Einbau einer induktiven Höranlage empfohlen, die an die bestehende Mikrofonanlage angeschlossen werden kann. Im Zuge jetzt erfolgter Reparaturen an der bestehenden Mikrofonanlage hat die Verwaltung zwei Kostenvoranschläge für eine solche Anlage eingeholt. Der Markt für derartige Anbieter ist relativ begrenzt, insbesondere, wenn Lieferung und Installation aus einer Hand gewünscht sind und die Anlage kompatibel zu der bestehenden Mikrofonanlage sein soll. Für die Lieferung und Installation stellt die Bezirksversammlung 5.000,- € aus dem Element 3-22103010-000001.01 -- konsumt. BV Förderfonds zur Verfügung.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die induktive Höranlage wurde im Dezember eingebaut und im Januar in Betrieb genommen. Eine Einweisung in die Bedienung der Anlage ist erfolgt. Die Anlage steht damit ab sofort Hörgeschädigten zur Nutzung zur Verfügung.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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