Vergabe der Nutzungszeiten in und auf den Wandsbeker Sportanlagen durch den Bezirkssportreferenten. Abrufbar über die Sportstättenbelegungsanzeige Kleine Anfrage v. 18.05.21
Aufgrund der Reduzierung der Sportflächen durch den Wohnungsbau werden die Nachfragen zur Vergabe der Nutzungszeiten in und auf den Wandsbeker Sportanlagen verstärkt zu nehmen. Mit der Drucksache 22-4311 wurde vom Senat angekündigt, dass die dringend erforderliche Sportstättenbedarfsplanung in den Bezirken (Forderung vom Rechnungshof), durch die Bildung einer Arbeitsgruppe (Federführung Behörde für Inneres und Sport) auf die Jahre 2024/2025 verschoben wird.
Der Überblick über die Nutzung der Sportanlage im Belegungsplan Sportstätten
(Sportstättenbelegungsanzeige) sollte den aktuellen Stand anzeigen. Erfasst werden die Wandsbeker Schulsporthallen und öffentliche Sportplätze durch das Bezirkssportreferat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1.) Wie viele Schulsporthallen und öffentliche Sportplätze werden vom Wandsbeker Bezirkssportreferat erfasst?
2.) Wie und wie oft werden die erfassten Daten überprüft und in der Sportstättenbelegungsanzeige geändert?
3.) Wurde die Veränderung der Belegung der Schulsporthalle Borchertring 38 im Stadtteil Steilshoop an die Sportstättenbelegungsanzeige gemeldet?
4.) Wurde die Sperrung des Sportplatzes Edwin-Scharf-Ring in Steilshoop (zeitweise unbespielbar) der Sportstättenbelegungsanzeige gemeldet und die Verlegung des Spielortes auf den Sportplatz Bramfelder Chaussee (Diekstücken) in den Stadtteil Bramfeld angezeigt?
5.) Welche Auswirkung hat die Sperrung des Sportplatzes Am Stühm Süd auf die Nutzervereine TUS Berne und TSV Wellingsbüttel?
6.) Wurden nach der Sperrung des Sportplatzes Am Stühm-Süd den beiden Nutzervereine TUS Berne und TSV Wellingsbüttel Alternativen vom Bezirkssportreferat auf anderen öffentlichen Sportplätzen angeboten?
7.) Konnten den Nutzervereine TUS Berne und TSV Wellingsbüttel vom Bezirkssportreferat aktuell freie Kapazitäten auf anderen öffentlichen Sportplätzen zur Verfügung gestellt werden?
8.) Werden die Nutzungseinschränkungen, aufgrund von Lärmbeschwerden auf den Sportanlagen Am Pfeilshof, Bekkamp, Saseler Park, Osterkamp, Am Stühm Süd und Tegelsbarg vom Bezirksportreferat an die Sportstättenbelegungsanzeige gemeldet?
9.) Wurden Maßnahmen bzw. werden auf den Sportanlagen Am Pfeilshof, Bekkamp, Saseler Park, Osterkamp, Am Stühm Süd und Tegelsbarg durchgeführt, damit die Nutzungseinschränkungen aufgehoben werden können?
10.) Wie haben sich die Nutzungseinschränkungen verändert nach dem die Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwand) durchgeführt wurden?
11.) Wurden Überprüfungen der Nutzbarkeit bei den betroffenen Sportanlagen nach der Rechtsänderung (Auswirkungen auf die Nutzbarkeit der Sportanlage) vorgenommen?
12.) Wer muss die Überprüfung der Nutzbarkeit nach der Rechtsänderung (Auswirkungen Nutzbarkeit der Sportanlage) beantragen?
13.) Welche Nutzervereine bzw. Nutzerverbände sind aktuell auf den Sportanlagen Am Stühm-Süd, Bramfelder Chaussee (Diekstücken) Gropiusring 43 beim Bezirkssportreferat gemeldet und welche Nutzervereine bzw. Nutzerverbände nutzen diese Zeiten?
14.) Werden die aktuellen Trainingspläne der Nutzervereine bzw. Nutzerverbände bei der Sportstättenbelegung berücksichtigt und müssen die aktuellen Trainingspläne dem Bezirkssportreferat vorgelegt werden?
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