21-3281

Vergabe der Nutzungszeiten in und auf den Wandsbeker Sportanlagen durch den Bezirkssportreferenten. Abrufbar über die Sportstättenbelegungsanzeige Kleine Anfrage v. 18.05.21

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Aufgrund der Reduzierung der Sportflächen durch den Wohnungsbau werden die Nachfragen zur Vergabe der Nutzungszeiten in und auf den Wandsbeker Sportanlagen verstärkt zu nehmen. Mit der Drucksache 22-4311 wurde vom Senat angekündigt, dass die dringend erforderliche Sportstättenbedarfsplanung in den Bezirken (Forderung vom Rechnungshof), durch die Bildung einer Arbeitsgruppe (Federführung Behörde für Inneres und Sport) auf die Jahre 2024/2025 verschoben wird.

Der Überblick über die Nutzung der Sportanlage im Belegungsplan Sportstätten

(Sportstättenbelegungsanzeige) sollte den aktuellen Stand anzeigen. Erfasst werden die Wandsbeker Schulsporthallen und öffentliche Sportplätze durch das Bezirkssportreferat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 28.05.2021

Vorbemerkung:

Durch Einrichtung eines Fachamtes Sozialraummanagement im Jahre 2007 wurden die Begriffe „Bezirkssportreferent“ und „Bezirkssportreferat“ obsolet und durch „Abteilung Sport“ ersetzt.

1.) Wie viele Schulsporthallen und öffentliche Sportplätze werden vom Wandsbeker Bezirkssportreferat erfasst?

Bezirksamt Wandsbek:

Schulsporthallen: 147

Sportplätze: Auf 34 öffentlichen Sportplätzen gibt es 45 Großspielfelder, 14 Kleinspielfelder und 13 Rundlaufbahnen.

2.) Wie und wie oft werden die erfassten Daten überprüft und in der Sportstättenbelegungsanzeige geändert?

Bezirksamt Wandsbek:

Eine regelmäßige Überprüfung findet nicht statt. Sofern Änderungen bekannt werden, wird entschieden, ob eine Berichtigung vorgenommen wird.

3.) Wurde die Veränderung der Belegung der Schulsporthalle Borchertring 38 im Stadtteil Steilshoop an die Sportstättenbelegungsanzeige gemeldet?

  1. Wenn ja, wann?
  1. Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:

In der Sportstättenbelegung wird die bestehende Vertragslage abgebildet. Eine Historie wird nicht gespeichert. Bei „Wegfall“ einer gesamten Einrichtung wird mit der Übertragung/Löschung der entsprechenden Daten dieser Einrichtung ca. ein halbes Jahr gewartet, da eine ggf. notwendige Wiederherstellung der Daten einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeutet.

4.) Wurde die Sperrung des Sportplatzes Edwin-Scharf-Ring in Steilshoop (zeitweise unbespielbar) der Sportstättenbelegungsanzeige gemeldet und die Verlegung des Spielortes auf den Sportplatz Bramfelder Chaussee (Diekstücken) in den Stadtteil Bramfeld angezeigt?

Bezirksamt Wandsbek:

Nein, temporäre Ausweichzeiten auf öffentlichen Sportplätzen werden vor Ort abgestimmt und nicht im Belegungsplan abgebildet.

5.) Welche Auswirkung hat die Sperrung des Sportplatzes Am Stühm Süd auf die Nutzervereine TUS Berne und TSV Wellingsbüttel?

Bezirksamt Wandsbek:

Nach Kenntnis des Bezirksamtes keine. tus BERNE hat die Nutzungen verlagert. TSC Wellingsbüttel hat auch durch das Bezirksamt Wandsbek die Möglichkeit erhalten, einen anderen Sportplatz zu nutzen. Dazu siehe auch Antwort zu den Fragen 2 und 9 zur Drs. 22/4283.

6.) Wurden nach der Sperrung des Sportplatzes Am Stühm-Süd den beiden Nutzervereine TUS Berne und TSV Wellingsbüttel Alternativen vom Bezirkssportreferat auf anderen öffentlichen Sportplätzen angeboten?

  1. Wenn ja, welche?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 5.

  1. Wenn nein, warum nicht?

7.) Konnten den Nutzervereine TUS Berne und TSV Wellingsbüttel vom Bezirkssportreferat aktuell freie Kapazitäten auf anderen öffentlichen Sportplätzen zur Verfügung gestellt werden?

  1. Wenn ja, welche?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 5.

  1. Wenn nein, warum nicht?

8.) Werden die Nutzungseinschränkungen, aufgrund von Lärmbeschwerden auf den Sportanlagen Am Pfeilshof, Bekkamp, Saseler Park, Osterkamp, Am Stühm Süd und Tegelsbarg vom Bezirksportreferat an die Sportstättenbelegungsanzeige gemeldet?

  1. Wenn ja, welche?
  1. Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:

Nein. Es werden grundsätzlich die möglichen Nutzungszeiten dargestellt. Nach Rücksprache mit dem Skubis-Administrator können allerdings Einschränkungen innerhalb einer Nutzungszeit (z. B. Gebrauch einer Starterpistole) nicht dargestellt werden.

9.) Wurden Maßnahmen bzw. werden auf den Sportanlagen Am Pfeilshof, Bekkamp, Saseler Park, Osterkamp, Am Stühm Süd und Tegelsbarg durchgeführt, damit die Nutzungseinschränkungen aufgehoben werden können?

  1. Wenn ja, welche?
  1. Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:

Vor dem Umbau der Sportplätze Am Pfeilshof, Bekkamp und Saseler Weg sowie des Neubaues des Sportplatzes Osterkamp wurden schalltechnische Gutachten erstellt, um sicherzustellen, dass alle rechtlich möglichen Nutzungszeiten auch realisierbar sind. Um das zu erreichen, wurden auf den Sportplätzen Am Pfeilshof und Saseler Weg Lärmschutzwände gebaut. Auf dem Sportplatz Osterkamp ist eine Lärmschutzwand in Planung und soll in diesem Jahr realisiert werden.

Die Einschränkung auf dem Sportplatz Bekkamp ist relativ gering, so dass keine weiteren Maßnahmen notwendig sind. Die Nutzungszeiten konnten hier nur am Freitag nach 20:00 Uhr für Wettkampfsport nicht realisiert werden. Zwischenzeitlich wurde diese Zeit bis 21:00 Uhr ausgeweitet.

Auf dem Sportplatz Am Stühm-Süd regelt ein Vergleich den Sportbetrieb. Dazu siehe auch die Antwort zu Frage 2 zur Drs. 22/4143.

Auf dem Sportplatz Tegelsbarg sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1988 sowie eines weiteren Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg aus dem Jahre 2012 die Nutzungen eingeschränkt. Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, dass Lärmschutzmaßnahmen, die zur Aufhebung der Einschränkungen führen, möglich sind.

10.) Wie haben sich die Nutzungseinschränkungen verändert nach dem die Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwand) durchgeführt wurden?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 9.

11.) Wurden Überprüfungen der Nutzbarkeit bei den betroffenen Sportanlagen nach der Rechtsänderung (Auswirkungen auf die Nutzbarkeit der Sportanlage) vorgenommen?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 9.

12.) Wer muss die Überprüfung der Nutzbarkeit nach der Rechtsänderung (Auswirkungen Nutzbarkeit der Sportanlage) beantragen?

Bezirksamt Wandsbek:

Es gibt kein formelles Antragsverfahren. Die Grundeigentümerin der Sportanlagen wäre einzubinden.

13.) Welche Nutzervereine bzw. Nutzerverbände sind aktuell auf den Sportanlagen Am Stühm-Süd, Bramfelder Chaussee (Diekstücken) Gropiusring 43 beim Bezirkssportreferat gemeldet und welche Nutzervereine bzw. Nutzerverbände nutzen diese Zeiten?

Bezirksamt Wandsbek:

Am Stühm Süd: Keine

Br. Chaussee: Bramfelder SV , Hamburger Fußballverband

Gropiusring: Betriebssportverband, Bramfelder SV, 1 FC Hellbrook, Schule, BSG- HH Mannheimer, Deutscher Fußballbund, Kita Erich-Ziegel- Ring, Alsterarbeit

14.) Werden die aktuellen Trainingspläne der Nutzervereine bzw. Nutzerverbände bei der Sportstättenbelegung berücksichtigt und müssen die aktuellen Trainingspläne dem Bezirkssportreferat vorgelegt werden?

  1. Wenn ja, wie oft?
  1. Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:

Grundsätzlich nicht. Sollte es Probleme bei der Platzbelegung z. B. zwischen zwei Vereinen geben, so wird das Bezirksamt sowohl die Mannschaftsmeldungen des Hamburger Fußball Verbandes als auch ggf. die individuellen Trainingspläne einsehen.

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