Verein mit rechtsradikaler Gesinnung in Wandsbek? - Nutzungserlaubnis prüfen Interfraktioneller Antrag von Oliver Schweim (fraktionslos), der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion
- In der Sitzung der Bezirksversammlung am 17.11.2022 wurden die Punkte 1 und 2 des Petitums beschlossen (s. ursprüngliche Drs. 21-6115) und der Punkt 3 des Petitums zur weiteren Beratung in den Unterausschuss für Bauangelegenheiten des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek überwiesen.
In der Jüthornstraße in Hamburg Wandsbek mobilisierte das „Bündnis gegen Rechts“ gegen die Vereinigung „Hamburger Burschenschaft Germania“. Nach jahrelangem Protest musste die Vereinigung ihre bisherige Adresse in der Sierichstraße 23 verlassen.
Wie die taz[1] berichtete kam es in der bisherigen Unterkunft wiederholt zu Ruhestörungen auch mit „Heil Hitler“ Rufen. Diese wurden dort bereits 2016 und dann auch vom 20. auf den 21. April 2018 (an Adolf Hitlers Geburtstag) aktenkundig. In der Folge wurden von einem Gericht Ordnungsgelder von zusammen 12.000 Euro und eine Sicherheitszahlung in Höhe von 80.000 Euro verhängt.
Laut einem Flugblatt des „Bündnisses gegen Rechts“ hat diese Vereinigung nun ihre neue Adresse in der Jüthornstraße 104 in Wandsbek gefunden. Am 05.11.2022 hat daher eine Demonstration in der Jüthornstraße stattgefunden.
In der Jüthornstraße 104 gilt der Bebauungsplan „Marienthal 27“, der dort ein reines Wohngebiet festsetzt. Es wäre daher zu klären, ob eine solche Vereinigung aus rechtlicher Sicht Wohnraum für ihre Zwecke nutzen darf. Ebenso ist auf der Internetseite der Vereinigung nicht erkennbar, welche natürliche oder juristische Person den Internetauftritt verantwortet.
Rechtsextreme Einstellungen, die die Gräueltaten des NS-Regimes leugnen oder begrüßen oder die die freiheitlich demokratische Ordnung stürzen wollen, dürfen in Wandsbek keinen Platz haben. Es ist daher wichtig, dass die demokratischen Kräfte alle Mittel einsetzen, um einer solchen Vereinigung nicht die Möglichkeit zu geben sich in Wandsbek niederzulassen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
3. Die Verwaltung wird daher gebeten,
keine Anlage/n