20-6091

Verbesserung der Sauberkeit an den Ein- und Ausgängen des Rahlstedt-Centers durch ein Sauberkeitskonzept im ehemaligen RISE Fördergebiet Ortskern Rahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.04.2018 (Drs. 20-5722.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und anhand von Kartenmaterial farbig darzustellen, wer im ehemaligen RISE-Fördergebiet Ortskern Rahlstedt für die Sauberkeit der öffentlichen und privaten Verkehrsflächen, die Sauberkeit und Pflege des Stadtgrüns und den Winterdienst an den verschiedenen Stellen zuständig ist, wobei insbesondere die Ein- und Ausgänge des Rahlstedt-Centers zu beachten sind.

Dem Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah zu berichten..

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:

Die Verpflichtungen für Reinigung und Sauberkeit im öffentlichen Raum sind unabhängig von einer Ausweisung als RISE-Gebiet und gelten gleichermaßen im gesamten Stadtgebiet.

1. Private Flächen:   die Eigentümer sind vollumfänglich für Sauberkeit, Pflege, Müllbeseitigung, Winterdienst etc. zuständig – s. Anlage 4

2. Öffentliche bzw. gewidmete Verkehrsflächen (Straßen, Wege etc.):

2.1 Sauberkeit  und Winterdienst

Diese Zuständigkeiten sind in den §§ 28-32 des Hamburger Wegegesetzes (HWG) eindeutig und ausführlich geregelt.

§28 HWG legt fest, dass die Reinigung Anliegerverpflichtung ist. Besteht keine Anliegerverpflichtung, obliegt die Reinigung der Stadtreingung (z.B. bei einem Weg an einer Grün- und Erholungsanlage)

Das Bezirksamt verweist hierzu auf einschlägige öffentliche Informationen ; z.B. http://www.hamburg.de/winterdienst/4801746/winterdienst/

Auszug aus der Internetseite der Stadtreinigung:

Straßen

Hamburg, das sind der mehr als 7.700 Kilometer Fahrbahnen. Für die Sauberkeit jedes Zentimeters Fahrbahn, mit Ausnahme von Privatstraßen, kümmern wir uns mit etwa 30 großen Kehrmaschinen. Finanziert wird diese Leistung aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg.

Geh- und Radwege

Es gibt in Hamburg auch etwa 6.400 km Gehwege. Auf 3.200 km davon sorgen wir gegen Gebühr für Sauberkeit. Dabei handelt es sich um die Gehwege, die im Wegereinigungsverzeichnis aufgeführt sind. Für die Reinigung der anderen Gehwege sorgen die Hamburger Anlieger selbst.

Das Wegereinigungsverzeichnis ist veröffentlicht auf: http://www.hamburg.de/saubere-stadt/4893458/wegereinigungsverzeichnis/

Dem Bezirksamt Fachamt Management des öffentlichen Raumes obliegt bei Sauberkeit und Winterdienst lediglich eine Kontrollfunktion.

2.2 Pflege der Einrichtungsgegenstände / Wegekörper und des Stadtgrüns:

Die Zuständigkeit für Pflege liegt beim Bezirksamt Wandsbek; Fachamt Management des öffentlichen Raumes.

Dies zum allgemeinen Verständnis vorrausgeschickt erübrigt sich eine farbliche (händische!) Markierung ALLER Reinigungsverpflichtungen auf Kartenmaterial, da wie dargelegt die Reinigung mit Ausnahmen grundsätzlich Anliegerverpflichtung ist und dies letztlich zu einer fast monochromen Darstellung auf der Karte führen würde.

ANLAGE 1 bildet das RISE-Gebiet Ortskern Rahlstedt ab.

ANLAGE 2 bildet die Reinigungstrecken der Stadtreinigung lt. Wegereinigungsverzeichnis ab (Reinigungsfrequenz orange für 1x, gelb für 2x und blau für 5x die Woche).

ANLAGE 3 stellt den Winterdienst der Stadtreinigung (Stand Saison 2017/2018) dar.

Die Kartenwerke Anlage 2 und 3 wurden freundlicherweise von der Stadtreinigung Hamburg zur Verfügung gestellt und sind urheberrechtlich geschützt. Die Anlagen sind daher nicht öffentlich einsehbar.

ANLAGE 4 stellt Flächen im Verwaltungsvermögen des Bezirks und private Flächen sowie Flächen Dritter (z.B. DB) dar.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

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