20-4472

Verbesserung der Pflege des Straßenbegleitgrüns und von Grün- und Erholungsanlagen in Wandsbek Debattenantrag der SPD- und Grünen-Fraktionen

Antrag

Sachverhalt

Die Hamburgische Bürgerschaft hat mit der Drs. 21/7021 beschlossen, dass ergänzende Mittel in Höhe von jährlich 1 Million Euro für die Durchführung von Maßnahmen zur Pflege des Straßenbegleitgrüns bereitgestellt werden sollen. Die gärtnerische Pflege des Straßenbegleitgrüns und die Sicherstellung des verkehrssicheren Zustands obliegen den Bezirken.

 

Laut Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Drs. 21/8732) werden daher den Bezirken in den Haushaltsjahren 2017/18 zusätzlich jährlich eine Million Euro zur schnellen und unkomplizierten Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Diese zusätzlichen konsumtiven Mittel fließen in 2017/18 den Rahmenzuweisungen für Unterhaltung Straßenbegleitgrün (Pflegeverbesserung des Grüns an Straßen und der Straßengräben) zu. Für Wandsbek handelt es sich um jährlich zusätzliche 267.000 €.

 

Außerdem hat die Bürgerschaft auf Initiative der rot-grünen Koalition beschlossen (21-6765), dass die Reinigung des öffentlichen Raums, also von Straßen, Wegen und Grünanlagen einschließlich des Papierkorbdienstes, künftig aus einer Hand durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) erfolgen soll, die die Sauberkeitsqualität sicherstellt. Die Bezirke werden von der Zuständigkeit für die Reinigung der Grün- und Erholungsanlagen entlastet, für den sie bislang einen beträchtlichen Teil der ihnen für die Unterhaltung von Grün- und Erholungsanlagen zugewiesenen Haushaltsmittel aufwenden. Diese Mittel sollen in vollem Umfang bei den Bezirksämtern verbleiben und für eine verbesserte Pflege der Grün- und Erholungsanlagen eingesetzt werden.

 

Dem Bezirksamt Wandsbek stehen gemäß Drucksache 20-2371 pro Quadratmeter 0,45 EuroStraßenbegleitgrün zur Verfügung. Kennzahlen aus einer Untersuchung der Gartenamtsleiterkonferenz aus dem Jahr 2012 gehen von einem Bedarf für das Straßenbegleitgrün zwischen 1,00 und 2,50 Euro pro Quadratmeter aus.

 

Nach Beschluss des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses hat das Bezirksamt den zusätzlichen Bedarf für eine erkennbare Verbesserung des Pflegezustands des Straßenbegleitgrüns ermittelt. Mit Drucksachen-Nr. 20-3900 wurde diese Bedarfsermittlung der Verwaltung der Bezirksversammlung Wandsbek in der Sitzung vom 26.1.2017 vorgelegt. Darin wurde festgestellt, dass eine jährliche Budgeterhöhung für die Pflege des Straßengrüns von ca. 300 bis 350.000 € hinsichtlich der Vergabe- und Steuerungskapazitäten des zuständigen Fachamtes (Management des öffentlichen Raumes) umsetzbar wäre und zu einer erkennbaren Verbesserung des Pflegezustands des Straßengrüns führen würde.

 

Durch die jetzt erfolgende zweifache Aufstockung der Mittel wird das städtische Erscheinungsbild aufgewertet und damit die Lebens- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum erhöht.

 

Die Möglichkeiten, die von der Bürgerschaft geschaffen wurden, müssen jetzt für eine sichtbar bessere Pflege des allgemeinen Straßengrüns genutzt und verstetigt werden.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek begrüßt die Erhöhung der Haushaltsmittel des Bezirks für die Pflege des öffentlichen Straßengrüns durch Bürgerschaft und Senat von 789.000 € um 267.000 € und somit um ein Drittel.

 

  1. Die Verwaltung stellt die Beplanung und Verausgabung der zusätzlichen Mittel sicher, um eine sichtbar bessere Pflege des Straßenbegleitgrüns zu erreichen.

 

  1. Die Verwaltung plant die Verwendung der bestehenden Rahmenzuweisungen und der zusätzlichen Mittel zur Pflege des Straßengrüns für die Jahre 2017 und 2018 in Absprache mit dem Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.

 

  1. Die frei werdenden personellen und finanziellen Ressourcen des Bezirks durch die geplante Übertragung der Aufgabe der Reinigung der öffentlichen Grünanlagen auf die Stadtreinigung Hamburg (SRH) (s. Drs. 21/6765) sollen in Gänze für eine Verstärkung der Pflegeleistungen sowie ökologische Aufwertungsmaßnahmen in den Grünanlagen und auf Spielplätzen eingesetzt werden.

 

  1. Der zuständigen Fachbehörde wird im Sinne einer Verbesserung der angemessenen Pflege des öffentlichen Grüns empfohlen, die gestärkte Handlungsfähigkeit der Bezirke bei der Pflege des öffentlichen Grüns durch die Entlastung von der Aufgabe der Reinigung des öffentlichen Grüns bei gleichzeitiger Übertragung des in der entsprechenden Rahmenzuweisung für Reinigung zu Grunde liegenden Betrages auf die Aufgabe der Grünpflege auch in kommenden Doppelhaushalten mindestens zu erhalten.

 

  1. Die Verwaltung berichtet der Bezirksversammlung über die Verwendung der zusätzlichen Mittel bis zum 1. Quartal 2018.

 

Anhänge

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