Verbesserung der Fußgängerquerung und barriereärmere Weggestaltung am Waldweg / Rögeneck Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.11.2025 (Drs. 22-2487.1)
Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.38
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt wie folgt Stellung:
An der besagten Örtlichkeit mündet der Fußweg aus dem Rögeneck auf den Waldweg, verläuft an den dort abgestellten Depotcontainern entlang, kreuzt erneut die zweite Fahrbahn des Waldwegs und führt weiter in die Grünanlage auf der südlichen Seite des Waldwegs.
Der Fußweg ist gut ausgebaut und zur Fahrbahn hin mit einem abgesenkten Bordstein versehen.
90 Meter in östlicher Richtung des Waldwegs befindet sich die Lichtsignalanlage (LSA) Waldweg / Halenreie, an der eine sichere Querung des Waldwegs möglich ist. Aufgrund der Entfernung zur bestehenden LSA ist es rechtlich nicht möglich an der Querung des Fußwegs eine weitere Querungshilfe in Form einer Fußgänger-LSA oder eines Fußgängerüberwegs anzuordnen.
Da die Anzahl der querenden zu Fuß Gehenden an dieser Stelle keinen Einfluss auf die oben geschilderte rechtliche Situation hat, wurde auf eine gezielte Verkehrsbeobachtung verzichtet.
Eine Verkehrsunfallanalyse hat ergeben, dass es an der besagten Fußgängerquerung seit Beginn der elektronischen Aufzeichnung von Verkehrsunfällen vor gut 30 Jahren zu keinem einzigen Verkehrsunfall unter Beteiligung von zu Fuß Gehenden oder Radfahrenden gekommen ist. Dies belegt die Verkehrssicherheit der Querungsstelle bzw. zeigt, das Verkehrsteilnehmende, die sich unsicher fühlen, die kurze Entfernung zur sicheren Querung an der LSA zurücklegen.
Baulichen Lösungen zur Verbesserung der Fußgängerquerung halten wir zwar nicht für zwingend notwendig, stehen derartigen Planungen jedoch offen gegenüber.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Fachamt MR Fachbereich Straßen teilt mit, dass die Ausbesserung des Gehwegs zwischen der Wegeverbindung Rögeneck und Halenreihe in 2026 erfolgen wird.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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