21-5316

Veranstaltungsplakate als Freud' und Leid im Stadtbild? Wer prüft die Sondernutzungen im öffentlichen Raum in Wandsbek? Kleine Anfrage vom 23.05.2022

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Wandsbek benennt in seinen Social Media Posts (Instagram) in KW 20 in der Rubrik als „Zahl der Woche“ mit 4.449 die Anzahl erteilter Genehmigungen in 2021 und erläutert zudem gesondert den Begriff „Sondernutzungsgenehmigungen“ detailliert. Dazu wird dargestellt was eine Sondernutzung ist, wofür man eine Genehmigung benötigt, wo und wie man diese zu welchen (Mindest-)Gebühren beantragt. Die Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen wie Straßen, Wege und Plätze gehen dabei über den „widmungsmäßig bestimmten Gebrauch hinaus“. Das können z. B. Straßenfeste, Infostände, Film- und Dreharbeiten, Außengastronomie, Bauzäune, Gerüste, Container, Warenauslagen und Verteilen von Flyern und Infoschriften zu nicht gewerblichen Zwecken sowie – sehr stark frequentiert und ins Auge fallend – Hinweisschilder sein.

 

Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf „Plakatwerbung“ also Hinweisschilder für Veranstaltungen, insbesondere Kultur-, Sport und Freizeitveranstaltungen wie Konzerte, Vorträge, Vereine/Bürgerhäuser, Zirkus, Tivoli und Figurentheater (Oberbegriffe ohne Veranstalter-Namensnennung). Diese finden sich sehr zahlreich im öffentlichen Raum in Form von Aufstellern entlang von Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen, befestigt an Licht- und Schildermasten und Zäunen, bilden einen Schilderwald und beinträchtigen leider auch häufig an Übergängen oder beschädigen gar Bäume und Blühbeete.

 


Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

  1. Werden vor jeder Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen alle Plakate und Aufsteller aktuell bemustert?
    Nach welchen Kriterien wird geprüft? Erfolgt dieses real oder virtuell? (z.B. Maße, Materialien, Umweltverträglichkeit, Befestigungsart)

 

  1. Werden genaue Vorgaben zum konkreten zeitlichen Umfang und zur praktischen Art der Aufstellung/Aufhängung von Plakaten vorgegeben? Bitte diese veröffentlichen, ggf. sofern vorhanden auch für Varianten.

 

  1. Wird das Aufstellen/Hängen resp. die pünktliche Beseitigung von Plakaten vor Ort geprüft?
    Wann? Durch wen? Wie häufig? Nach Beanstandungen?

 

  1. Welches Fachamt/Abt. sanktioniert falsch befestigte oder eine zu hohe Anzahl von Plakaten?
    Wie wird von der Genehmigung Abweichendes sanktioniert?
    Gibt es einen „Strafgebühren-Katalog“? (zu viele Plakate aufgestellt, als „Hochplakate“ sichtbehindernd im Straßenverkehr, gefährdend, …?) Wie sieht dieser aus? Wann wurde dieser zuletzt aktualisiert?

 

  1. Werden Gebühren für Sondernutzungen bei häufiger (wiederholter) Antragstellung rabattiert?
    In welcher Form?
    Gibt es branchenbedingte oder anlassbezogene Ausnahmen für Sondernutzungen? Wenn ja, welche?

 

  1. Inwieweit können für eine Sondernutzungsgenehmigung Ausnahmen erteilt werden? Bitte die Kriterien/Anlässe auflisten. Wie häufig kommen Ausnahmen vor? (in 2021 und bisher in 2022)

 

  1. An welches E-Mail-Funktionspostfach oder welche Abt./Ansprechpartner:in können Bürger:innen störende/falsch platzierte oder veraltete Plakat-Hinweisschilder in Wandsbek melden?

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.