20-4971

Veranschlagungsfehler bei der Rahmenzuweisung "Investitionen der Kinder- und Jugendarbeit" für die Jahre 2017 und 2018 korrigieren Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Grünen

Antrag

Sachverhalt

 

Der Haushaltsplan 2017 und 2018 ist der erste vollständig doppisch aufgestellte Haushalt Hamburgs. Die Überführung aus dem kameralistischen System hat jedoch nicht überall fehlerfrei funktioniert.

 

Die Rahmenzuweisung „Investitionen der Kinder- und Jugendarbeit“ im Aufgabenbereich 254 Jugend und Familie im Einzelplan 4 der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration ist lediglich investiv veranschlagt. Dies führt dazu, dass alle Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und Beschaffungen, die vormals aus dieser Rahmenzuweisung gezahlt wurden, nun zu Lasten der pädagogischen Arbeit finanziert werden müssen, sofern sie vom Hamburger Dienstleister Buchhaltung als konsumtiv eingestuft werden. Dies ist jedoch schon in der Veranschlagung der Fachbehörde nicht gewollt, die als Erläuterung schon dort ausweist: „Im Rahmen der veranschlagten Investitionen im AB 254 werden auch Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen für eine sinnvolle Substanzerhaltung einschließlich energetischer Sanierungen fortgeführt.“

 

Die ausführlichere Erläuterung zum Zweck und Verwendung der Mittel findet sich im Vorbericht der Bezirke: „Zur Umsetzung von Neubaumaßnahmen, Ersatzbauten, kleinen Um- und Erweiterungsbauten, Sanierung und Instandsetzung sowie der Beschaffung von Einrichtungsgegenständen sieht die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration die ausgewiesenen Haushaltsmittel für die aktuell geplanten und abgestimmten Maßnahmen vor. Um auch größere Maßnahmen realisieren zu können, erfolgt keine mehrjährige gleich bleibende Mittelverteilung, sondern es werden konkrete Einzelmaßnahmen berücksichtigt.“

 

Diese Formulierung macht deutlich, dass explizit auch konsumtive Mittel aufgewendet werden sollen, denn Sanierung, Instandsetzung und insbesondere Beschaffung sind in der Regel konsumtive Ausgaben. Vermutlich führte die schon seit Jahrzehnten im kameralen Haushaltswesen verwendete Bezeichnung „Investitionen“ dazu, dass die hier benötigten Mittel ausschließlich investiv geplant wurden.

 

Dies führt jedoch dazu, dass alle konsumtiven Ausgaben, die vormals aus dieser Rahmenzuweisung genommen und auch für die Jahre 2017 und 2018 dort geplant wurden, zu Lasten der pädagogischen Arbeit aus der Rahmenzuweisung „Kinder- und Jugendarbeit“ finanziert werden müssen. Dieses sind bei den notwendigen Instandsetzungen und Sanierungsmaßnahmen jedoch häufig sechsstellige Summen, die im Extremfall nur durch Einrichtungsschließung zu finanzieren sein werden. Dies kann von niemandem gewollt sein.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:

 

Die Bezirksversammlung fordert die zuständige Behörde auf, den Fehler der Veranschlagung in der RZ „Investitionen Kinder- und Jugendarbeit“ in den Jahren 2017 und 2018 zu korrigieren und hier neben den investiven auch konsumtive Mittel einzuplanen. Hierbei soll mit der Finanzbehörde, Einzelplan 9.2, ein Weg gefunden werden, der eine gemischte Veranschlagung und Verwendung ermöglicht. Eine mögliche Verteilung zwischen den investiven und konsumtiven Mitteln könnte die Erfahrung der vergangenen Jahre sein.

 

Anhänge

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