Veränderung der Redezeiten zu § 9 Abs. 3 und § 14 Abs. 4 Geschäftsordnung (GO)
Aufgrund von Veränderungen in der Fraktionszugehörigkeit sind Anpassungen an der Anlage der Geschäftsordnung nötig (Änderungen sind kursiv gekennzeichnet).
Beschluss der Bezirksversammlung zu § 9 Abs. 3 Redezeiten in Debatten
(1) Die Gesamtredezeit der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder, die für Debatten zu Anträgen, Großen Anfragen, Auskunftsersuchen sowie Mitteilungen und Beschlussvorlagen der Verwaltung zur Verfügung steht, beträgt 132 Minuten. Sie verteilt sich wie folgt:
SPD |
30 Min. |
Die Grünen |
27 Min. |
CDU |
25 Min. |
AfD |
15 Min. |
Linke |
15 Min. |
FDP |
15 Min. |
Fraktionsloses Mitglied |
5 Min. |
(2) Die Redezeit eines Mitgliedes der Bezirksversammlung zu Geschäftsordnungsanträgen beträgt 2 Minuten.
(3) Ergreift die Bezirksamtsleitung zu einem Tagesordnungspunkt gem. § 8 (3) GO das Wort, so erhält jede Fraktion, jede Gruppe und jedes fraktions-/gruppenlose Mitglied einen Zuschlag von 2 Minuten Redezeit für den jeweils betroffenen Tagesordnungspunkt.
Beschluss der Bezirksversammlung zu § 14 Abs. 4 Redezeit in der Aktuellen Stunde
(1) Die Gesamtredezeit der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder, die für die bis zu zwei Aussprachen in der Aktuellen Stunde zur Verfügung steht, beträgt 50 Minuten und 30 Sekunden. Sie verteilt sich wie folgt:
SPD |
8 Min. |
Die Grünen |
8 Min. |
CDU |
8 Min. |
AfD |
8 Min. |
Die Linke |
8 Min. |
FDP |
8 Min. |
Fraktionsloses Mitglied |
2,5 Min. |
(2) Ergreift die Bezirksamtsleitung zu einem Tagesordnungspunkt gem. § 8 (3) GO das Wort, so erhält jede Fraktion, jede Gruppe und jedes fraktions-/gruppenlose Mitglied einen Zuschlag von 2 Minuten Redezeit für den jeweils betroffenen Tagesordnungspunkt.
Die Bezirksversammlung beschließt die vorgenannte geänderte Fassung der Anlage der Geschäftsordnung.
keine Anlage/n
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