20-3223

Veränderung der Parksituation auf der Nordseite der Landwehr Eingabe vom 30.06.2016 Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss beschließt [red.: in seiner Sitzung am 30.06.2016] einstimmig, die Verwaltung werde um Prüfung der vom Bürger vorgeschlagenen Maßnahmen gebeten. Die Eingabe sowie die Antwort der Verwaltung werden einstimmig in den Regionalausschuss Kerngebiet überwiesen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport:

In der dem Prüfauftrag beigefügten Eingabe schlägt der Petent zwei Maßnahmen zur Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Straße Landwehr zwischen der Hasselbrookstraße und der Wandsbeker Chaussee vor.

 

Unter a) schlägt der Petent vor, die Parkstände in den Parkbuchten vor den Häusern 15 bis 31 in Kurzzeitparkplätze zu verwandeln. In der Begründung seines Schreibens fordert er einen Interessenausgleich zwischen Kurzzeitparkern, Übernachtparkern, Fußgängern und Radfahrern.

Eine durchgängige Neuordnung in Kurzzeitparkplätze würde dieser Forderung und der Realität nicht gerecht werden.

Die Landwehr ist eine Straße mit einer Fahrbahn pro Richtung, die allerdings so breit angelegt ist, dass mit einem leichten Versatz auch nebeneinander gefahren werden kann. Außerhalb der Hauptberufsverkehrszeit besteht die Möglichkeit, in dem in Rede stehenden Bereich am Fahrbahnrand zu parken.

In der Parkbucht vor den Häusern 17-19 kann man unreglementiert parken.

Die Parkbucht vor den Häusern 21 bis 25 ist als bewirtschafteter Parkraum mit Parkscheinautomat in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für maximal 2 Stunden nutzbar. Danach steht sie kostenfrei zur Verfügung. In Zusammenhang mit den Öffnungszeiten der Gewerbebetriebe ist eine Anpassung der Nutzungszeit im Abgleich mit dem Bedarf der Anwohner nicht angezeigt.

Vor den Häusern 27 – 31 gibt es wieder unreglementierte Parkplätze.

Diese Kombination bietet flexible Möglichkeiten, ein Fahrzeug kurz- oder langfristig abzustellen.

Eine Änderung dieser vielfältigen Regelungen zu Gunsten einer einseitigen Nutzbarkeit wird von hier aus nicht befürwortet.

Die in Hausnummer 19 ansässige Pizzeria ist ein Lieferdienst, der keine Kunden in einem Gastraum bedient, sondern mit Elektrofahrrädern oder firmeneigenen Klein-Pkw die Ware ausliefert.

Zu den Hauptauslieferungszeiten mittags und abends ab 19:00 Uhr steht die Fahrbahn vor der Pizzeria zum Parken zur Verfügung.

Zusätzlich könnte die Einfahrt zum Kiebitzhof, die als Durchfahrt für Pkw nicht mehr genutzt wird, da sich hinter dem Haus kein Ziel für ein Pkw befindet, aufgegeben werden und die vor dem Haus befindliche Parkbucht baulich um zwei Parkstände verlängert werden. Zur Unterstützung des Gewerbebetriebes (beständiges Be- und Entladen mit Lebensmitteln) könnten dann zwei von den fünf Parkständen als Ladezone beschildert werden, die grundsätzlich von allen gewerbetreibenden vor Ort genutzt werden könnte.

Ein Versetzten des Klapppfahls wird unsererseits nicht befürwortet, da er ein Hindernis im Geh- und Radwegbereich darstellen würde, und zwar an einer Stelle, an der durch das Be- und Entladen der Lieferfahrzeuge ein erhöhter Platzbedarf besteht.

 

Um den Radfahrern weitere Abstellmöglichkeiten zu eröffnen, wäre eine Ergänzung der vorhandenen Anlehnbügel ab der Hausnummer 13 in Richtung Nummer 15 denkbar, da dort genügend Platz zwischen Radweg und Fahrbahn vorhanden ist.

 

Unter Abschnitt b) schlägt der Petent das Aufstellen von Absperrelementen vor, um die vorhanden Nebenflächen vor dem Beparken zu schützen.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Beamten des besonderen Fußstreifendienstes sowie unseren Angestellten, kommt es zu dem geschilderten Verhalten, allerdings wird dies lageangepasst und unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen geahndet. Nach der Bewertung der Häufigkeit der Verstöße stellt die Landwehr kein Schwerpunkt polizeilichen Handelns dar.

Sollte das Bezirksamt zu dem Schluss kommen, dass diese Flächen mit Absperrelementen geschützt werden müssen, um sie oder die darunter liegenden Leitungen vor Beschädigungen zu bewahren, würde das PK 31 dieser Maßnahme nicht negativ gegenüber stehen.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

Keine Anlage/n