Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg - GR sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe
Die Verwaltung legt das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vor und gibt das nachstehende Info-Mail an die SAJF-Träger zur Kenntnis:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in SAJF/ SHA,
sicherlich hat sich das Verwaltungsgerichtsurteil vom 12.02.2016 inzwischen bis zu Ihnen herumgesprochen.
Um Unsicherheiten hinsichtlich Ihrer für das Bezirksamt Wandsbek umgesetzten Angebote entgegenzuwirken, wenden wir uns heute an Sie.
Im Wesentlichen hatte die Klägerin der Beklagten das „Format“ der Verbindlichen Hilfen in SAJF/SHA vorgeworfen, welches eine Alternative zur sozialpädagogischen Familienhilfe im Sinne der Hilfen nach § 31 SGB VIII darstellt und damit aufgrund fehlender Abgrenzung/ Entscheidungskriterien den Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung zu schmälern scheint.
Die BASFI beabsichtigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde dies bereits zugelassen und hat aufschiebende Wirkung, so dass das Verwaltungsgerichtsurteil keine unmittelbaren Folgen nach sich zieht. Das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht kann hingegen erfahrungsgemäß länger andauern. Im Zuge der Berufung soll auch geprüft werden, inwieweit die Globalrichtlinie (GR J 1/12) präzisiert werden kann. Die Grundsätze der sozialräumlichen Ausrichtung der Hamburger Jugendhilfe sollen auf jeden Fall beibehalten werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Kolleginnen oder den Kollegen aus dem Netzwerkmanagement.
Sobald es einen neuen Informationsstand gibt, werden wir Ihnen diesen selbstverständlich ebenso zukommen lassen.
Wir grüßen Sie herzlich!
Ihr Netzwerkmanagement des Bezirksamts Wandsbek
Jan Hochthurn/ Bezirkliches und regionales Netzwerkmanagement Region 2
Stephanie Apfelbaum/ Regionales Netzwerkmanagement Region 3
Barbara Hornack-Lange/ Regionales Netzwerkmanagement Region 3
Rebekka Dirks/ Regionales Netzwerkmanagement Region 1
Der JHA nimmt Kenntnis.
Urteil
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