20-3882.1

Unterstützungsmöglichkeiten des Ehrenamtes innerhalb der Flüchtlingshilfe der Entwicklung anpassen Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales und Bildung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Soziales und Bildung vom 6.2.17 bei Enthaltung der SPD- und Grünen-Fraktion über den geänderten Ursprungsantrag der CDU-Fraktion Drs.Nr. 20-3882

 

Nachdem 2015 und viele Monate des Jahres 2016 Hamburg vorrangig damit beschäftigt war allen ankommenden Flüchtlingen einen geschützten Schlafplatz und eine Grundversorgung zu gewährleisten, gestaltet sich die Versorgung innerhalb der ehrenamtlichen Unterstützung zwischenzeitlich abweichend zu den oft dramatischen vergangenen Voraussetzungen.

 

Galt es in den vergangenen geschätzten 18 Monaten noch vorwiegend den oft in provisorischen Unterkünften lebenden Flüchtlingen erst einmal das Ankommen zu erleichtern, sei es durch Kleidung und Beschäftigung im trostlosen Alltag eines ehemaligen Baumarktes und ähnlichen Massenunterkünften, gilt es heute, neben diesen Aufgaben, den Fokus verstärkt auf integrative Hilfeleistungen zu lenken.

 

Ein Großteil der ehrenamtlichen Unterstützung bezieht sich nach wie vor auf Beschäftigungsangebote im Alltag. Diese sind sehr sinnvoll und bedürfen auch weiterhin große Beachtung und Unterstützung.

 

Maßnahmen die der Integration mit der Bevölkerung dienen jedoch sind noch zu dürftig. Begrenzt auf einen Helferkreis finden Begegnungen statt, doch die Begegnungen mit den Menschen, welche sich nicht ehrenamtlich einsetzen, ist sehr eingeschränkt.

 

Sehr deutlich wird es an den Angeboten der Sportvereine: Hier werden Kurse für Flüchtlinge eingerichtet und dafür verdienen die Vereine höchste Anerkennung und Respekt.

 

Eine Integration kann aber erst dann erfolgen, wenn auch Flüchtlinge in den vom Verein angebotenen Kursen für ihre Mitglieder teilnehmen können. Eine höhere Auslastung der Gruppen jedoch hat auch zur Folge, dass dem Trainer  eventuell weitere Übungsleiterhelfer zur Seite gestellt werden müssen, mehr Material benötigt wird und Kurse, bei hoher Auslastung, sogar geteilt werden müssten.

 

Für Flüchtlingskinder stellt dieses kein Problem dar, da diese über das Förderprogramm „Kids in die Clubs“ als Mitglieder in den Vereinen geführt werden können und somit komplett integrativ in vorhandenen Gruppen aufgenommen werden können.

 

Für Erwachsene ab 18 Jahren jedoch gibt es diese Möglichkeit nicht. Die bisher gängige Praxis der Beantragung von Honorargeldern für Kurse, die allein von Flüchtlingen besucht werden, kann bei dem Integrieren in vorhandene Angebote nicht angewendet werden. Hier wäre es sinnvoll den Vereinen eine finanzielle Unterstützung in Form eines Mitgliederbeitrages zu gewähren. Auch die Möglichkeit der Beantragung einer Unterstützung für erhöhten Materialbedarf und für die Beschaffung von Sportbekleidung sind sinnvolle Optionen..

 

Um das Ehrenamt und die Bürger enger in diesen Integrationsprozess einzubinden, wäre es weiterhin sehr sinnvoll, detailliertere Zahlen über die Belegung der Flüchtlingsunterkünfte öffentlich zu kommunizieren. Bisher erhalten die Regionalausschüsse der Bezirksversammlung lediglich Listen mit Soll-Zahlen der Unterbringung, eine detaillierte und aktuelle Belegungszahl der Unterkünfte ist nicht ablesbar.

 

Zwar fragt die CDU-Bürgerschaftsfraktion regelmäßig aktuelle Daten ab, diese aber sind nur Recherche-freudigen Bürgern zugängig und dienen nicht des transparenten Umgangs mit den aktuellen Entwicklungen.

 

Das Ehrenamt jedoch in diese Entwicklung und damit in die zu erkennenden Bedarfe mit einzubinden ist unabdingbar, wenn Integration in den Stadtteilen stattfinden soll. 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Die zuständige Behörde wird aufgefordert

 

  1. den Regionalausschüssen und dem Ausschuss für Soziales und Bildung halbjährlich die realen Belegungszahlen der Flüchtlingsunterkünfte mitzuteilen. Diese sollen differenziert nach männlich/weiblich der Altersklassen 0-5 Jahren, 6-10 Jahren, 11-18 Jahren, 19-25 Jahren und über 25 Jahren aufgeführt werden;
  2. zusätzlich dem Ausschuss für Soziales und Bildung halbjährlich darzustellen, in welchen Wandsbeker Sportvereinen Kurse (separiert oder integrativ) für Flüchtlinge angeboten werden. Hierzu sollen detaillierte Angaben zur Sportart, der Finanzierung und der Anzahl der Nutzer (differenziert nach Erwachsenen und Kindern) gegeben werden;
  3. zusätzlich dem Ausschuss für Soziales und Bildung halbjährlich darzustellen, in welchen weiteren Wandsbeker Institutionen (z.B. Freiwilligen Feuerwehren und Kulturvereinen) Flüchtlinge in vorhandene Angebote integriert werden (unter Angabe der Nutzerzahl Gesamt, Nutzerzahl Flüchtlinge, Art des Angebotes).

 

Anhänge

 

keine Anlage/n