21-1928

Unterstützung für Wandsbeks Gastronomie in Corona-Zeiten: Verbot von Heizpilzen vorübergehend aussetzen! Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Dass die Corona-Krise noch lange nicht überwunden ist, zeigt sich vor allem in der Gastronomie. Im Schnitt rechnen Gastronomie-Betreiber in Hamburg laut einer Umfrage des Gaststättenverbandes Dehoga mit diesjährigen Umsatzeinbußen von 57 Prozent. Ganze 74,2 Prozent der Befragten sehen ihren Betrieb laut Umfrage in seiner Existenz gefährdet.

 

Der Hamburger Senat hat den Gastronomen vor einigen Wochen ermöglicht, bei den entsprechenden Bezirksämtern eine unbürokratische Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung öffentlichen Raumes, zum Zwecke der Außengastronomie, zu beantragen. Ziel ist es, dass die Gastronomiebetriebe mehr Tische im (öffentlichen) Außenbereich aufstellen, mehr Gäste bewirten und damit ihren Umsatz in Teilen steigern können. In den Sommermonaten hat sich diese Sonderregelung für viele Gastronomen – zumindest als kleine Hilfe – bewährt. Da die warmen Sommertage mittlerweile vorbei sind und die Temperaturen deutlich absinken, ist bereits jetzt erkennbar, dass die zusätzlichen Außengastronomieflächen weniger genutzt werden. Auf den Grundstücken der Gastronomiebetriebe kann das Aufstellen von Terrassenheizstrahlern und Heizpilzen Abhilfe schaffen. Im öffentlichen Raum hingegen, muss dafür eine Sondernutzung beim zuständigen Bezirksamt beantragt werden.

 

Damit Hotels und Gaststätten auch im Herbst und Winter Plätze in den zusätzlichen Außenbereichen anbieten können, sollte das Verbot von Heizpilzen für die Gastronomie im öffentlichen Raum übergangsweise ausgesetzt werden. Denn aufgrund der weiterhin geltenden Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie und dem darin enthaltenden Abstandsgebot, werden die Gastronomiebetriebe auch in den kommenden Monaten deutlich weniger Innenraum zur Verfügung haben. Mit der Möglichkeit, ihre Gäste auch im Winter draußen bewirten zu können, könnten zumindest ein Teil der bereits entstandenen und z.T. fortlaufenden Umsatzeinbußen kompensiert werden. Gleichzeitig ist im Sinne eines bestmöglichen Infektionsschutzes zu begrüßen, wenn Gäste draußen statt in geschlossenen Räumen bewirtet werden

 

Der Bezirk Wandsbek sollte alles im Bereich des Möglichen tun sollte, um der geschwächten Gastro-Branche unter die Arme zu greifen. Dazu sollte das Aufstellen von Terrassenheizstrahlern und Heizpilzen in den öffentlichen Außengastronomieflächen in der Herbst-/Wintersaison 2020/21 genehmigt werden. Das Stellen eines entsprechenden Antrages sowie der Genehmigungsprozess müssen dabei schnell und unbürokratisch über die Bühne gehen.

 

Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, Gastronomiebetrieben auf Antrag schnell und unbürokratisch Genehmigungen zum Aufstellen von Terrassenheizstrahlern und Heizpilzen auf öffentlichen Außengastronomieflächen zu erteilen.
  2. Die zuständige Fachbehörde wird aufgefordert, einen klimagerechten Ausgleich für den zusätzlichen CO2²-Ausstoß zu leisten (beispielsweise durch eine Sonderabgabe in den Hamburger Klimafonds oder die Pflanzung zusätzlicher Bäume).

 

Anhänge

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