"Unterbringung mit der Perspektive Wohnen" am Rehagen in Hummelsbüttel-gute Rahmenbedingungen für die Integration durch gemischte Belegung Interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen - Fraktionen, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion
Dieser Antrag betrifft die städtebauliche Entwicklung und Nutzung der Flurstücke 5059, 5061 und 5063 der Gemarkung Hummelsbüttel (0530) am Rehagen. Auf dem Grundstück wird seitens der SAGA und unter Verwaltung von fördern & wohnen eine Folgeunterbringung für Flüchtlinge in dauerhaften Wohnbauten im Rahmen des Programms „Unterbringung mit der Perspektive Wohnen“ (UPW) errichtet. Die Baugenehmigung wurde auf der Grundlage von § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch (BauGB) am 13.12.2016 für das nördliche und südliche Baufeld des 1. Bauabschnittes erteilt. Der Bauantrag für den 2. Bauabschnitt mit ausschließlich frei finanzierten Wohnungen ist derzeit in Vorbereitung und steht kurz vor dem Abschluss.
Zum o.g. Standort einer „Unterbringung mit der Perspektive Wohnen“ gab es ähnlich wie in anderen Stadtteilen im 1. Halbjahr 2016 intensive Gespräche mit den örtlichen Bürgerinitiativen im Vorwege des erzielten Konsenses mit der hamburgweiten Volksinitiative zur Unterbringung von Flüchtlingen. Das Ergebnis war eine politische Selbstverpflichtung als Teil des Gesamtkonsenses mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ (Bürgerschaftsdrucksache 21/5231) im Hinblick auf die weitere Entwicklung von Belegung und Infrastruktur beim Projekt Rehagen, gemäß der auf einen weiteren Standort am Wilden Moor gänzlich verzichtet, die Zahl der Wohnungen am Rehagen auf 364 und die Zahl der Plätze in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) unter bestimmten Voraussetzungen auf 450 reduziert wurde. Für den 31.12.2019 wurde ein weiterer Reduzierungsschritt auf 300 Plätze vorgesehen. Voraussetzung für die Durchführung dieser Reduzierung ist ein geändertes Planrecht. Im Januar 2016 wurde das Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 28 eingeleitet (für den 1. und 2.Bauabschnitt), das bei Erreichen der Vorweggenehmigungsreife eine Umnutzung von Teilen der örU für reguläres Wohnen erst ermöglicht. Der Bezirk sichert weiterhin zu, dass diese Voraussetzung vor dem Bezug des südlichen Teils des 1. Bauabschnitts vorliegen wird. Nach 15 Jahren werden sämtliche Wohnungen als regulärer Wohnraum bereitgestellt. 182 Wohnungen des neuen Quartiers (2. Bauabschnitt) werden frei finanziert zu einem gedämpften Mietpreis vermietet werden.
Zwischenzeitlich haben sich die Fachbehörde und der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) bereit erklärt, den in dem Konsens mit der Volksinitiative für Ende 2019 zugesicherten Reduzierungsschritt von 450 auf bis zu 300 Plätze bereits anderthalb Jahre früher zum Erstbezug durchzuführen. Zur Vermeidung von Leerstand und aus technischen Gegebenheiten ist bis spätestens Ende 2019 temporär auch eine Belegung mit bis zu 360 Personen zulässig, aber in keinem Fall darüber hinaus. Diese temporäre Belegungsausweitung darf aus Sicht der antragstellenden Fraktionen und der Bürgerinitiative „Hummelsbüttel für gute Integration“ nur dazu genutzt werden, zusätzliche Familien unterzubringen und führt dazu, dass der auf die ursprünglichen 300 Plätze bezogene Familienanteil von mind. 60 % weiter steigt. Bei der vollen Ausschöpfung der temporär möglichen zusätzlichen 60 Plätze würde das einen Familienanteil von mind. zwei Drittel (240 von 360 Plätzen) im für die örU genutzten Teil des Quartiers Rehagen nach sich ziehen. Das genaue Belegungsmanagement unter Berücksichtigung dieser Maßgaben ist aktuell zwischen den beteiligten Stellen in Klärung. Die Annäherung der Belegung an die zum 31.12.2019 vorgesehenen 300 Plätze in der örU bereits zum jetzigen Zeitpunkt dient u.a. der Vermeidung eines erneuten Umzugs eines Teils der Bewohnerschaft und der Einsparung von Umbaukosten. Diese integrationsfördernde Lösung entspricht auch der Orientierung der Stadt an einer Größe von Unterbringungsstandorten mit bis zu 300 Plätzen. Sobald die Vorgenehmigungsreife gegeben und die Umnutzungsgenehmigung erteilt ist, treten die antragstellenden Fraktionen dafür ein, dass die für den 31.12.2019 zugesagte Belegungsreduzierung schnellstmöglich, aber unter Vermeidung von Leerstand Schritt für Schritt erreicht wird.
Auf Grundlage ihres Kooperationsvertrags mit der Stadt Hamburg hat die SAGA die Möglichkeit, zum Zwecke einer stabilen Quartiersentwicklung Belegungsbindungen geförderter Wohnungen in ihrem Gesamtbestand zu tauschen. Für den südlichen Teil des 1. Bauabschnitts, der nicht für die örU genutzt werden wird aber öffentlich gefördert ist, beabsichtigt die SAGA, Wohnungen im Zuge des Bindungstausches nicht bindungskonform, sondern auch an sogenannte „Einkommensüberschreiter“ zu vermieten.
Das gemeinsame Ziel ist es, die Integration der nach Hamburg geflüchteten Menschen zum Erfolg zu führen. Hierzu soll am Rehagen in Hummelsbüttel ein gemischtes Wohnquartier mit stabilen Bewohnerstrukturen entstehen, das sowohl der Unterbringung von Geflüchteten mit guter Bleibeperspektive im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) dient, aber zu einem großen Anteil auch dringend benötigten Wohnraum für Wohnungsuchende in Hamburg bietet. Wesentliche Leitbilder für die Realisierung des neuen Wohnquartiers bleiben dabei das Ziel der sozialen Durchmischung unter Berücksichtigung stabiler Quartiersverhältnisse und der hohe Anteil familiengerechten Wohnraums. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der bereits über der Orientierungsgröße des hamburgweiten Verteilungsschlüssels für die öffentlich-rechtliche Unterbringung liegenden Platzzahl in Hummelsbüttel und den Ausgangsbedingungen des Sozialraums Tegelsbarg. Aus diesem Grund wurde auch gezielt für die örU im neuen Quartier Rehagen am Tegelsbarg ein Mindestanteil von 60 % an Menschen, die in Familien leben, vereinbart. Diesem Ziel dient auch die Aufnahme von Informationen über den Familienanteil in die Berichte an den Quartiersbeirat (siehe Punkt 4).
Für die Stärkung der sozialen Infrastruktur am Tegelsbarg wurden bereits umfangreiche Maßnahmen durch die Fachbehörden, die Bürgerschaft und die Bezirksversammlung auf den Weg gebracht. Aus Mitteln des Hamburger Integrationsfonds wurden 265.000 Euro für die bauliche Erweiterung des Bauspielplatzes Tegelsbarg für die Alters- und Zielgruppe der Sechs- bis 14-Jährigen bereitgestellt. Der Bezirk wird außerdem die Folgefinanzierung aus Mitteln der Aufstockung des Quartiersfonds angemessen sicherstellen.
Darüber hinaus wird mit Mitteln des Bundes, des Senats und des Bezirks in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro das Haus der Jugend (HdJ) Tegelsbarg um- und ausgebaut, um auf die gestiegenen und vielfältigen Bedarfe im Stadtteil, aber insbesondere auch auf die Anforderungen durch das neue Quartier am Rehagen zu reagieren.
Das folgende Petitum entspricht der Einigung zwischen der Bürgerinitiative „Hummelsbüttel für gute Integration“, der rot-grünen Koalition auf Landes- und Bezirksebene, dem Bezirksamt Wandsbek, der SAGA als Bauherrin und Eigentümerin und f & w als Betreiberin der örU zur Belegung der Wohnungen im neu entstehenden Quartier am Rehagen. Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) hat außerdem die in den Punkten 1 und 2 genannten Rahmenbedingungen zugesagt.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
1. Die Bezirksversammlung Wandsbek unterstützt, dass in den beiden nördlichen Blöcken des 1. Bauabschnitts mit 91 Wohneinheiten zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Beginn an 300 Geflüchtete untergebracht werden. Dies bedeutet, dass die eigentlich für den 31.12.2019 geplante Reduzierung auf 300 Plätze bereits mit der Erstbelegung im Frühjahr 2018 umgesetzt wird. Dieses dient u.a. der Vermeidung eines erneuten Umzugs eines Teils der Bewohnerschaft und der Einsparung von Umbaukosten. Diese integrationsfördernde Lösung entspricht auch der Orientierung der Stadt an einer Größe von Unterbringungsstandorten mit bis zu 300 Plätzen. Die obige Vorbemerkung zur temporären Belegungsausweitung bleibt unberührt.
2. Ebenso begrüßt die Bezirksversammlung, dass zur Förderung der Integration in normalen Wohnraum die SAGA außerhalb der ohnehin nach dem Kooperationsvertrag bestehenden Versorgungsverpflichtung und ohne Anrechnung auf die Versorgungsquote einmalig 50 vordringlich wohnungsuchende Haushalte, die der SAGA von f & w benannt werden, mit Wohnraum in ihren Wohnungsbeständen in ganz Hamburg versorgt. Die SAGA soll unter Berücksichtigung des Ziels der Vermeidung überforderter Nachbarschaften die Belegung dieser zusätzlichen 50 Wohnungen in ihrem gesamten Hamburger Wohnungsbestand steuern.
3. Die Bezirksverwaltung wirkt bei der SAGA als Eigentümerin darüber hinaus nachdrücklich darauf hin und stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicher, dass entsprechend der Zielsetzung einer stabilen Quartiers- und Stadtteilentwicklung und einer ausgewogenen Siedlungsstruktur sowie im Interesse einer bestmöglichen Integration der Flüchtlinge im Stadtteil im Rahmen der Auswahl von Mietinteressenten und bei der Belegung der nicht für die öffentlich-rechtliche Unterbringung vorgesehenen Sozialwohnungen bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ohne Ansehen von Herkunft und Nationalität und unter Beachtung der Förderziele des geförderten Wohnungsbaus insbesondere Personen berücksichtigt werden,
• die im ersten Arbeitsmarkt beschäftigt oder die als Selbständige oder Freiberufler tätig sind,
• die sich in einem Ausbildungsverhältnis oder Studium befinden,
• die Renten-, Pensions- oder vergleichbare Einkünfte beziehen,
• die auf barrierereduzierten Wohnraum angewiesen sind,
• die alleinerziehende Mütter oder Väter sind,
• oder bezogen auf die Gesamtzahl der regulär vermieteten, geförderten Wohnungen im Quartier im Einzelfall Menschen mit individuellen bzw. besonderen Zugangsproblemen zum allgemeinen Wohnungsmarkt.
Bei der Vermietung soll sichergestellt werden, dass die geförderten Wohneinheiten unter Berücksichtigung der Förder- und Versorgungsziele und insbesondere auch die 182 freifinanzierten Wohneinheiten des 2. Bauabschnitts mit einer vorgesehenen Nettokaltmiete von acht Euro pro Quadratmeter einen stabilisierenden Beitrag zur Integration und gegen überforderte Nachbarschaften leisten. Eine solche Vermietungspraxis, verbunden mit dem grundsätzlichen Ziel einer Vermittlung der in diesem Quartier untergebrachten Flüchtlinge in regulären Wohnraum im gesamten Stadtgebiet, entspricht dem Sinn und Zweck dieser Regelungen.
Anforderungen an die Belegung, die sich aus den Förderbedingungen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Gebäude ergeben, bleiben unberührt.
Im Interesse einer gerechten Vergabe der regulären Wohnungen und eines transparenten Zugangs zu diesen Neubauwohnungen für alle Berechtigten in Hamburg werden diese durch den Investor/ Vermieter öffentlich auf dem normalen Hamburger Wohnungsmarkt angeboten werden. Hierbei sollen im Bereich der Vermietung Vergaberichtlinien angewandt werden, die sich an vergleichbaren Grundsätzen der SAGA zur Schaffung stabiler Quartiere orientieren.
4. Die Bezirksverwaltung wirkt bei der SAGA und bei f & w als Betreiberin der örU nachdrücklich darauf hin und stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicher, dass der einzusetzende Quartiersbeirat halbjährlich und anlassbezogen im Rahmen der datenschutzrechtlichen Möglichkeiten über Belegungssituation und -planung schriftlich informiert wird, um die Einhaltung der obigen Regelungen transparent zu machen. Ein Anlass ist gegeben, wenn wesentliche Festsetzungen offensichtlich nicht eingehalten werden. Insbesondere zu berichten sind
• zum Bereich der örU:
• Anzahl untergebrachter Flüchtlinge zum Stichtag bzw. Spitzenwert im Betrachtungszeitraum
• Anzahl der alleinstehenden Männer und Frauen in der örU
• Anzahl an Personen unter 18 Jahren, unter zehn Jahren sowie unter sechs Jahren
• Anzahl der Kinder in der örU, die eine KITA besuchen und Anzahl der Kinder in der örU, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, sowie Auflistung der konkreten Verteilung
• Fluktuationsrate (Verhältnis der im betrachteten Zeitraum ausgezogenen Flüchtlinge zur durchschnittlichen Gesamtzahl der belegten Plätze)
• Gliederung der Geflüchteten nach Herkunftsländern
• Haushalts- bzw. Familiengrößen
• Anzahl an wohnberechtigten Geflüchteten
• Gegebenenfalls Angaben über Vorfälle im Bereich der öffentlichen Unterbringung
• Prozentualer Anteil an Personen, die in Familien leben
• Auf Basis freiwilliger Angaben der Personen in ÖrU
• zum Bereich der regulären Vermietung:
• Fluktuationsrate (Verhältnis der Wohnungen mit Mieterwechsel zur durchschnittlichen Gesamtzahl der belegten Wohnungen im betrachteten Zeitraum)
• Anzahl der Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein (1. und 2. Förderweg), einem Dringlichkeitsschein oder einer Dringlichkeitsbestätigung sowie Haushalte, die Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) beziehen.
• Gesamtzahl der Haushalte mit eigenem Einkommen oder mit Einkünften aus Renten- und Pensionsansprüchen oder vergleichbaren Einkünften oder mit einem Ausbildungs- oder Studienverhältnis zum Bezugszeitpunkt der geförderten und der frei finanzierten Wohnungen.
• Haushaltseinkommen (in drei Clustern dargestellt)
• Haushaltsgrößen bei Bezug
In diesem Zusammenhang berichtet das Bezirksamt Wandsbek auch jeweils über die aktuellen Daten des Sozialmonitorings für das statistische Gebiet 68003.
Die Berichtsvorgaben entfallen nach Beendigung des Betriebs der örU.
Wesentlicher Bestandteil der Stadtteilentwicklung ist die Bewohnerbeteiligung. Hierzu wird ein Quartiersbeirat eingerichtet, an dem – neben anderen Vertretern örtlicher Institutionen, Vereinen und Verbänden – auch die Bürgerinitiativen (z. B. „Hummelsbüttel für gute Integration“) mit Sitz und Stimme beteiligt werden. Ebenso werden mögliche andere Flüchtlings-Unterstützerinitiativen wie auch Geflüchtete in geeigneter Weise einbezogen.
5. Die Bezirksversammlung Wandsbek bekräftigt hiermit ihren Beschluss Drs. 20-3113 vom 14.07.2016, mit dem sie sich der „Politischen Selbstverpflichtung im Hinblick auf die weitere Entwicklung von Belegung und Infrastruktur beim Projekt Rehagen in Hummelsbüttel“ anschloss, die als Anhang Teil des mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ vereinbarten und von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen Konsenses Drs. 21/5231 ist.
keine Anlage/n
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