Unschöne städtebauliche Kreuzungssituation Wandsbeker Zollstraße/Holzmühlenstraße/Efftingestraße Kleine Anfrage vom 07.04.2025
Die Kreuzungssituation Wandsbeker Zollstraße/Holzmühlenstraße/Efftingestraße macht einen recht unschönen städtebaulichen Eindruck. Brachliegende Grundstücke und ein leeres Gebäude dominieren das städtebauliche Bild an der Kreuzung, obwohl die Magistralenstrategie des Senats eine Nachverdichtung und verstärkte Wohnnutzung hier vorsieht.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 16.04.2025
Bezirksamt Wandsbek:
Das Baugenehmigungsverfahren für die Nutzungsänderung zu einem Lebensmittelmarkt befindet sich in der Prüfung.
Bezirksamt Wandsbek:
Für das Grundstück Flurstück 3443 setzt der Bebauungsplan Wandsbek 70 insbesondere ein Mischgebiet (MI) und eine geschlossene Bauweise, sowie eine Grundflächenzahl von 0,7 fest. Daneben werden Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche, zur Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß - teils zwingend -, zur Zulässigkeit von Wohnungen sowie zur Gebäudehöhe getroffen, Tankstellen ausgeschlossen und weitere textliche Festsetzungen getroffen.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Baugenehmigungsverfahren für den Neubau von geförderten Mietwohnungen und Gewerbeflächen im Erdgeschoss befindet sich in der Prüfung.
Bezirksamt Wandsbek:
Für das Grundstück Flurstück 3981 ist nach dem Stand der 2. Änderung des Bebauungsplanes Wandsbek 56 insbesondere eine Festsetzung als Urbanes Gebiet (MU) vorgesehen. Außerdem sollen weitere textliche Festsetzungen getroffen werden (siehe Drucksache 21-8984.1).
Bezirksamt Wandsbek:
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Wandsbek 56 wurde 2020 eingeleitet. Mit einer Feststellung der Planänderung ist im laufenden Jahr zu rechnen.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Grundstück befindet sich im Eigentum des LIG. Der Sachstand ist dort zu erfragen.
Bezirksamt Wandsbek:
Für das heutige Grundstück Flurstück 4052 setzt der Bebauungsplan Wandsbek 42 Straßenverkehrsfläche fest.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Baugenehmigungsverfahren für die Nutzungsänderung in einen Day-Spa befindet sich in der Prüfung.
keine Anlage/n
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