20-6828

Unkontrollierte städtebauliche Entwicklung stoppen und naturnahen Stadtteilcharakter in Meiendorf schützen - Bebauungsplanverfahren einleiten Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Grünen

Antrag

Sachverhalt

 

Am 15.11.2018 hat die Bezirksversammlung mit breiter Mehrheit beschlossen, dass Maßnahmen geprüft werden, mit denen eine Einhaltung des Bebauungsplans Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 entsprechend der ursprünglichen Intention des Plangebers rechtssicher durchsetzbar ist (Drucksache 20-6629).

 

Seit einigen Jahren waren dort Bebauungen zu beobachten, die dem Geist des Bebauungsplanes zuwider laufen. Der ursprüngliche Bebauungsplan wurde 1982 mit dem Ziel aufgestellt den gewachsenen Charakter als Einfamilienhausgebiet zu erhalten. Der Bebauungsplan beschränkte sich dabei nicht auf die Festsetzung des Bestands, sondern ermöglichte eine planvolle Verdichtung und städtebaulich geordnete Zweitbebauung. U. a. wurde wo möglich im Blockinnenbereich eine zusätzliche zweite Baureihe durch Baugrenzen festgesetzt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans erscheinen daher grundsätzlich noch aktuell. Der Plan lässt eine weitere Verdichtung zu, die auch heutigen, in der Regel erweiterten Ansprüchen genügt. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass nur Einzel- und Doppelhäuser mit insgesamt maximal zwei Wohneinheiten pro Gebäude zulässig sind, um ortsunübliche großformatige Kubaturen als maßstabsprengende Fremdkörper zu vermeiden.

 

Durch die Weiterentwicklung der Rechtsprechung ist die Festsetzung von Einzel- und Doppelhäusern jedoch nicht mehr wirksam. Die Begriffe „Haus“ und „Gebäude“ werden im Planungsrecht anders ausgelegt, als es umgangssprachlich und von den Menschen vor Ort verstanden wird, und sind nicht mehr gleichbedeutend. Das Planungsrecht versteht als Einzelhaus heute einen freistehenden Baukörper, bei dem die Anzahl der Wohnungen zunächst unerheblich ist. Ein Einzelhaus kann aus mehreren Gebäuden bestehen. Dadurch entstehen in Meiendorf nun mehrere aneinandergebaute Gebäude.

Dies führt folgerichtig zu einer erhöhten Ausnutzung der Baufläche und damit zu einer größeren Flächenversiegelung, die insbesondere auch aufgrund des nahen Volksdorfer Waldes und vor dem Hintergrund zunehmender Starkregenfälle kritisch betrachtet werden muss.

 

Die Prüfung der Verwaltung hat nun ergeben, dass ohne eine Änderung des Bebauungsplans die gängige Praxis nicht abgewendet werden kann. Laut Ansicht der Verwaltung reicht auch eine einfache Änderung des Bebauungsplantextes nicht aus. Stattdessen müsse ggf. durch Festsetzungen der zulässigen Grundfläche sichergestellt werden, dass Neubauprojekte sich in die vorhandene Struktur einfügen.

 

Der rot-grünen Koalition ist es dabei wichtig, insbesondere wegen des nahen Volksdorfer Waldes, in diesem Plangebiet Regeln zu finden, die dem ursprünglichen Geist des geltenden Bebauungsplans nahekommen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung möge ein Bauungsplanverfahren umgehend einleiten und die notwendige öffentliche Plandiskussion zeitnah durchführen.

 

  1. Es soll dabei sichergestellt werden, dass mit möglichst geringem Planungsaufwand ein rechtssicheres Verfahren gewährleistet wird und sich Neubauplanungen insbesondere wieder an den Maßstäben der Zwei-Wohnungsklausel orientieren. Damit möge die Verwaltung sicherstellen, dass eine über die Intention des geltenden Bebauungsplans hinausgehende Versiegelung insbesondere in der Nähe des Volksdorfer Waldes begrenzt wird und im gesamten Plangebiet ortsunübliche großformatige Kubaturen verhindert werden, die dem Charakter der das Bild des Stadtteils prägenden Bestandsbebauung zuwiderlaufen.

 

  1. Die Verwaltung möge eine Veränderungssperre mit sofortiger Wirkung erlassen.

 

 

Anhänge

 

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