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Unkontrollierte städtebauliche Entwicklung stoppen und naturnahen Stadtteilcharakter in Meiendorf schützen - Bebauungsplanverfahren einleiten Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.12.2018 (Drs. 20-6828)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die Verwaltung möge ein Bauungsplanverfahren umgehend einleiten und die notwendige öffentliche Plandiskussion zeitnah durchführen.
  2. Es soll dabei sichergestellt werden, dass mit möglichst geringem Planungsaufwand ein rechtssicheres Verfahren gewährleistet wird und sich Neubauplanungen insbesondere wieder an den Maßstäben der Zwei-Wohnungsklausel orientieren. Damit möge die Verwaltung sicherstellen, dass eine über die Intention des geltenden Bebauungsplans hinausgehende Versiegelung insbesondere in der Nähe des Volksdorfer Waldes begrenzt wird und im gesamten Plangebiet ortsunübliche großformatige Kubaturen verhindert werden, die dem Charakter der das Bild des Stadtteils prägenden Bestandsbebauung zuwiderlaufen.
  3. Die Verwaltung möge eine Veränderungssperre mit sofortiger Wirkung erlassen.

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:

Die Verwaltung hat im Planungsausschuss am 04.12.2018 wie erbeten zum Sachverhalt berichtet und in der Folge ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 eingeleitet, eine Veränderungssperre veranlasst und eine Öffentliche Plandiskussion am 28.01.2019 durchgeführt. Der Planungsausschuss hat am 22.01.2019 der Aufnahme des Verfahrens in das Arbeitsprogramm 2019 zugestimmt (Drs. 20-6737.1).

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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