20-6908

Ungenutzte städtische Fläche an der Ahrensburger Straße Ecke Kedenburgstraße einer sinnvollen Nutzung zuführen Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.11.2018 (Drs. 20-6571)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Bezirksversammlung Wandsbek begrüßt, dass die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation/Arbeitsstelle Radverkehrskoordination prüft, ob der Standort für eine Fahrradleihe genutzt werden kann.

Sofern die Nutzung für das StadtRAD-System nicht zustande kommt, wird die Finanzbehörde (LIG) in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Wandsbek gebeten zu prüfen, inwiefern die Fläche an der Ahrensburger Straße Ecke Kedenburgstraße (Flurstück 3213) einer anderen städtischen Nutzung zugeführt werden könnte.

Zugleich regt die Bezirksversammlung eine städtebauliche Überplanung der Magistrale an der

Ahrensburger Straße Ecke Kedenburgstraße an.

Über die Ergebnisse möge zeitnah im Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek berichtet werden.

Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und der Finanzbehörde (FB):

Die städtebauliche Entwicklung untergenutzter Flächen in Magistralenlage wird seitens der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen grundsätzlich begrüßt. Die Entwicklung der Magistralen ist ein Baustein der Stadtentwicklungsstrategie „Mehr Stadt in der Stadt“, die mit dem gleichnamigen Fachbeitrag der Fachbehörde aus dem Jahr 2013 formuliert wurde. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ist jedoch nicht für die städtebauliche Planung von Magistralen zuständig.

Die Planungshoheit, und damit die in der Drucksache Nr. 20-6571 angesprochene Überplanung in Hinblick auf Nutzung und städtebauliche Entwicklung des Flurstücks 3213, liegt – unter Beachtung der Darstellungen des Flächennutzungsplans und ggf. weiterer Senats-/Bürgerschaftsbeschlüsse – nach wie vor beim zuständigen Bezirksamt Wandsbek.

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hält eine neue StadtRAD-Station im Bereich Ahrensburger Straße / Eichtalpark für sinnvoll. Dieser Bereich wurde in der Online-Befragung zu neuen StadtRAD-Stationsvorschlägen mehrmals genannt, allerdings mit Fokus auf die Kreuzung Ahrensburger Straße / Eichtalstraße, da sich hier der Zugang zum Eichtalpark befindet. Es wird daher eine Fläche präferiert, die den Kundenwünschen besser entgegen kommt. Sollte eine StadtRAD-Station direkt am Zugang zum Eichtalpark realisierbar sein, wird die Fläche an der Ecke Kedenburgstraße für StadtRAD nicht benötigt. Die Prüfung einer Fläche am Zugang zum Eichtalpark kann voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 stattfinden.

Inwieweit das untergenutzte AGV-Grundstück (Flst.3213) an der Magistrale im Rahmen einer Konzeptausschreibung für eine Wohnbebauung aktiviert werden kann, wird derzeit vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen geprüft.

Das Bezirksamt ergänzt wie folgt:

Das Grundstück ist im Bebauungsplan Wandsbek 45 z.T. als Mischgebiet (MI IVg), z.T. Straßenverkehrsfläche festgesetzt, real aber bisher als Freifläche / Rasenfläche angelegt. Sollte sich die  StadtRAD-Station nicht realisieren lassen, wäre eine denkbare bauliche Mobilisierung des Grundstückes - z.B. im geförderten Wohnungsbau für vordringlich Wohnungssuchende - eine Einzelfrage, die das Bezirksamt ggf. mit dem LIG erörtern könnte. Die unmittelbar anschließenden Grundstücke auf der Südseite der Ahrensburger Straße sind bereits dauerhaft V-geschossig bebaut und bedürfen derzeit keiner Überplanung. Ob der Gesamtbereich möglicher-weise zukünftig Gegenstand übergeordneter Betrachtungen z.B. im Magistralenzusammenhang wird, muss der künftigen Entwicklung vorbehalten bleiben.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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