Unfallstatistik zu den Kreuzungen Halenreie/Waldweg und Volksdorfer Grenzweg/Bergstedter Chaussee Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.12.2018 (Drs. 20-6818)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung Wandsbek bittet die Verwaltung um Vorlage der Unfallstatistik zu den Kreuzungen Halenreie/Waldweg und Volksdorfer Grenzweg/Bergstedter Chaussee bis zur nächsten Sitzung des Regionalausschusses Walddörfer am 17.01.2019.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Die Kreuzung Halenreie / Waldweg gliedert sich in einen nördlichen und einen südlichen Teil, welche ca. 125 Meter auseinander liegen. Der südliche Teil ist in den letzten Jahren umgebaut worden und war mit einer provisorischen Signalanlage geregelt. Nach Information der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde ist der Umbau abgeschlossen und das Provisorium beendet. Hier wird daher davon ausgegangen, dass die Anfrage sich auf den nördlichen Teil bezieht, welcher durch eine Lichtzeichenanlage dauerhaft geregelt wird.
Halenreie / Waldweg:
Im Auswertezeitraum 2016 – 2018 ereigneten sich dort acht Verkehrsunfälle. Bei einem Unfall wurde eine Person schwer verletzt. Bei diesem Unfall (Dezember, 07:45 Uhr) bog eine Pkw-Fahrerin nach rechts ab und erfasste eine 9-jährige Radfahrerin, welche vom Radweg kommend die Fußgängerfurt bei „Grün“ queren wollte.
Getötete oder Leichtverletzte waren nicht zu verzeichnen.
Die Unfalltypen unterteilen sich wie folgt:
Unfalltyp
Fahrunfall |
1 |
13% |
Abbiegeunfall |
3 |
38% |
Unfall im Längsverkehr |
3 |
38% |
Sonstiger Unfall |
1 |
13% |
Die Verteilung nach Tageszeit ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Tageszeit
00:00 |
0 |
0% |
01:00 |
0 |
0% |
02:00 |
0 |
0% |
03:00 |
0 |
0% |
04:00 |
1 |
13% |
05:00 |
0 |
0% |
06:00 |
0 |
0% |
07:00 |
1 |
13% |
08:00 |
0 |
0% |
09:00 |
0 |
0% |
10:00 |
0 |
0% |
11:00 |
0 |
0% |
12:00 |
2 |
25% |
13:00 |
0 |
0% |
14:00 |
1 |
13% |
15:00 |
2 |
25% |
16:00 |
0 |
0% |
17:00 |
0 |
0% |
18:00 |
0 |
0% |
19:00 |
0 |
0% |
20:00 |
0 |
0% |
21:00 |
1 |
13% |
22:00 |
0 |
0% |
23:00 |
0 |
0% |
Der nächtliche Unfall ereignete sich um 04:00 Uhr. Ein angetrunkener Pkw-Fahrer kam beimLinksabbiegen nach rechts von der Fahrbahn ab und stieß gegen einen Baum.
Die Verteilung nach Jahren ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2016 |
2 |
25% |
2017 |
3 |
38% |
2018 |
3 |
38% |
Es ist besonders darauf hinzuweisen, dass es sich bei der installierten Signalanlage um eineEinrichtung mit Blindensignalisierung handelt. Aus Sicht der Verkehrsdirektion ist eine Stetigkeitder Signalisierungsregelung auf dem Straßenzug angebracht, um querenden – auch sehbehinderten- Fußgängern ausreichend Schutz zu gewähren. Aus Verkehrssicherheitsgründenerscheint es nicht sinnhaft, an der bezeichneten Lichtzeichenanlage (LZA) Nachtabschaltungeneinzurichten.
Volksdorfer Grenzweg / Bergstedter Chaussee:
An der Einmündung waren vier Unfälle aufzunehmen. Ein Unfall forderte einen Schwerverletzten(Unfallzeit 16:55 Uhr, September, rechtsabbiegender Pkw erfasst Radfahrer, welcher die Fahrbahnüberquert). Bei einem weiteren Unfall wurde eine Person leicht verletzt (Unfallzeit 16:10Uhr, März, abgelenkter Pkw-Fahrer fährt unbeabsichtigt nach links in den Gegenverkehr).
Die anderen Unfälle ereigneten sich im Juli um 19:10 Uhr bzw. 19:15 Uhr.
Ein Unfall geschah 2016, drei Unfälle 2018.
Die Unfalltypen verteilen sich wie folgt:
Unfalltyp
Abbiegeunfall |
1 |
25% |
Unfall durch ruhenden Verkehr |
1 |
25% |
Unfall im Längsverkehr |
2 |
50% |
Lichtsignalanlagen werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zur Verbesserung derLeistungsfähigkeit und zur Steuerung der Verkehrsströme eingesetzt. Nach den Bestimmungender Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO; Ziff. VI zu § 37) sollten siein der Regel auch nachts in Betrieb gehalten werden.
Mitte der achtziger Jahre wertete die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die Forschungsgesellschaftfür Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und der HUK-Verband, Forschungsarbeitenund Untersuchungsberichte zu dem Thema „negative Unfallentwicklung an nachtabgeschaltetenLZA“ durch einen gemeinsamen Arbeitskreis aus. Die Arbeitsergebnissemündeten in der Empfehlung, nur noch solche LZA abzuschalten, bei denen in den Abschaltzeitenein Sicherheitsbedürfnis eindeutig nicht mehr besteht (z.B. Fußgänger-LZA vor Schulen,an denen zur Nachtzeit keine Fußgänger queren oder LZA in reinen Gewerbegebieten, in denennachts kein Verkehr herrscht). In allen übrigen Fällen, d.h. bei allen Kreuzungen und Einmündungensollte wegen der erhöhten Unfallwahrscheinlichkeit mit der Abschaltung überausrestriktiv nach einer sehr sorgfältigen Überprüfung eines jeden Einzelfalles verfahren werden.
Nachdem Ende der achtziger Jahre die Unfallzahlen in Hamburg an nachts abgeschalteten LZAdeutlich anstiegen, wurde die Nachtabschaltung an zahlreichen LZA aufgehoben, was zu einem
massiven Rückgang an Verkehrsunfällen und – auch tödlich - Verunglückten führte.
Die „LZA-Abschaltpraxis“ in Hamburg hat sich über viele Jahre bewährt. Die Anzahl der gegenwärtigabgeschalteten LZA stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den unabweisbarenErfordernissen der Verkehrssicherheit und einem möglichst stetigen Verkehrsfluss mitgeringen Lärm- und Abgasemissionen zur Nachtzeit dar. Die möglichen Einsparpotentiale bei der
Abschaltung von Lichtzeichenanlagen sind gering. Das maximale Einsparpotential für einen vierarmigenKnoten mit 20 Signalgebern beträgt bei 8 Stunden Nachtabschaltung pro Jahr -je nachSignalleuchtentyp- zwischen ca. 45 € und 250 €. Die geringfügige Senkung der Betriebskostensteht in keinem Verhältnis zu dem volkswirtschaftlichen Schaden, der schon bei nur einem Verkehrsunfallmit Sachschaden an einer abgeschalteten LZA entsteht.
Um die Wartezeiten an LZA sowie die Lärm- und Abgasemissionen zur Nachtzeit möglichstgering zu halten, werden Signalprogramme mit kurzen Umlaufzeiten geschaltet und LZAzunehmend mit verkehrsabhängiger Steuerung betrieben. Zudem werden die Ampelphasen derin Betrieb befindlichen LZA im Rahmen der Programmpflege regelmäßig überprüft undaufeinander abgestimmt.
Dabei wird auch in den Nachtprogrammen grundsätzlich die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeitfür die Koordinierung (Grüne Welle) der LZA zu Grunde gelegt. Fahrzeugführer,die die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens zurNachtzeit überschreiten, müssen deshalb in der Regel häufiger bei Rotlicht anhalten.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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