21-5207

Unfallschwerpunkt bleibt Unfallschwerpunkt Eingabe

Eingabe

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22.09.2022
19.05.2022
Sachverhalt

 

Die folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle vor:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Straßenplanung Farmsener Weg - Karlshöhe - August-Krogmann-Straße.

 

Der Presse (u. a. Hamburger Morgenpost vom 08.04.22) entnehme ich die Aussage des BVM-Sprechers XXXX, wonach der Knoten Karlshöhe/Grootmoor nun keinen Unfallschwerpunkt mehr darstelle. Soweit bekannt, wird nach Definition jeweils ein Drei-Jahres-Zeitraum für diese Betrachtung herangezogen. Nun liegt aber das Jahr 2020 mit dem Coronalockdown in diesem Zeitraum. Im Jahr 2020 ist das Kfz-Verkehrsaufkommen deutlich zurückgegangen. Das des Radverkehrs hat deutlich zugenommen, letzteres gilt aber für eine Gesamtbilanz der Verkehrssicherheit als positives Zeichen. Innensenator Grote betonte bei der Vorstellung der Statistik, dass der Rückgang der Unfallzahlen „natürlich viel mit dem geringeren Verkehrsaufkommen in der Corona-Zeit zu tun hat“ (PK vom 16.02.21)

 

Wenn nun also die Behörde den sehr außergewöhnlichen Jahrgang 2020 in ihre Betrachtung der Unfalllage in der Karlshöhe einbezieht, als sei er kein besonderes Jahr gewesen, empfinde ich das als unverständlichen Ansatz. Davon abgesehen sind Radwege hinter Bäumen, wie wir sie im betrachteten Teilstück des Straßenzugs Farmsener Weg - Karlshöhe - August-Krogmann-Straße vorfinden, ganz allgemein als nicht ausreichend verkehrssicher anzusehen - das ist an sich auch Auffassung des LSBG. Dazu bedarf es nicht auch noch an dieser Stelle aktuell eines tatsächlichen Unfallschwerpunktes - es wäre sogar fahrlässig auf diesen zu warten, da die Gefahrenlage schon grundsätzlich bekannt ist.

 

Ansonsten ist der Umgang mit dem „Unfallschwerpunkt“ auch deshalb nicht der Verkehrssicherheit dienlich, da man nicht so lange nichtstuend abwarten kann, bis sich ein Unfallschwerpunkt in Wohlgefallen aufgelöst hat. Selbst wenn jetzt hier in einem Drei-Jahreszeitraum das Kriterium „Unfallschwerpunkt“ nicht mehr erfüllt ist, bleibt es doch trotzdem objektiv eine Gefahrenstelle. Um das zu erkennen, braucht man keine weiteren Unfälle abzuwarten. Davon abgesehen berücksichtigt diese Sicht nicht, dass die Straße vielleicht als so schlecht und gefährlich zum Radfahren eingeschätzt wird, dass sie von Radfahrenden gemieden wird. Es kann nicht im Sinne der Mobilitätswende der FHH sein, dies dann als Gewinn für die Verkehrssicherheit auszulegen.

 

Die Planung des Straßenzugs ist in dem Abschnitt nördlich Thomas-Mann-Straße nicht fortschrittlich, widerspricht dem Wunsch der BVM nach inklusivem Radverkehr, wird weder den Interessen des Rad- noch des Fußverkehrs ausreichend gerecht. Dies sind Ziele, die zeitgemäße Straßenplanung erfüllen muss. Doch jetzt soll offenbar aufgrund von Anwohnerprotesten nochmals eine ganz erhebliche Verschlechterung der Verkehrssicherheit in Kauf genommen werden. Wer steht dafür gerade, wenn dann doch eine Radfahrer*in verletzt wird, weil eine  Autofahrer*in sie "nicht sehen konnte“? Das werden sicherlich nicht die Anwohner*innen sein.

 

Wir benötigen in dieser Straße sichere Verkehrswege für die unterschiedlichsten Radfahrenden und eben auch einen sicheren, barrierefreien Fußverkehr. Tendenziell gehört der Radverkehr daher hier auf die Fahrbahn. Sofern keine Radfahrstreifen als möglich gesehen werden, muss das Fahrbahnfahren per Rad erfahrungsgemäß durch Maßnahmen wie eine Tempo-30-Anordnung gestützt werden. Denn manche Autofahrende verhalten sich sonst aggressiv. Subjektiv finden ohnehin viele Menschen Radverkehr bei Tempo 50 im Mischverkehr zu gefährlich und fahren dort nicht Fahrrad. Wenn diese Lösung nach § 45 (9) als nicht umsetzbar angesehen wird, muss eine andere Lösung gefunden werden, die subjektiv und objektiv sicher ist und die o. g. Ziele von Straßenplanung erfüllt.

 

Ich bitte die Bezirksversammlung, sich dafür einzusetzen, dass mit einem streckenbezogenen Tempo 30 oder mit Radfahrstreifen für die notwendige Verkehrssicherheit in der Straße Karlshöhe gesorgt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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