20-4351

Unbesetzte BünaBe-Stelle in Volksdorf endlich nachbesetzen Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.04.2017 (Drs. 20-4154.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Bezirksamtsleitung und alle zuständigen Stellen werden aufgefordert, sich mit Nachdruck für eine kurzfristige Nachbesetzung der seit Juni 2016 in Volksdorf vakanten zweiten Funktionen im Besonderen Fußstreifendienst (BünaBe) einzusetzen.

Die zuständige Behörde wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Regionalausschusses Walddörfer über den Stand der Nachbesetzung sowie die aktuelle Lage bezüglich der Polizeipräsenz in den Walddörfern zu berichten.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Gegenwärtig sind für den Stadtteil Volksdorf zwei Funktionen BFS (Besonderer Fußstreifen-dienst) nicht besetzt. Die Polizeipräsenz in Volksdorf kann jedoch nicht auf den Einsatz des  BFS reduziert werden. An der Außenstelle Volksdorf versehen insgesamt sechs Beamte ihren Dienst. Diese besetzen den Funkstreifenwagen und führen Fuß- und Fahrradstreifen durch. Die Betreuung der Schulen im Bereich der vakanten Stellen ist durch andere BFS des Polizeikommissariats (PK) 35 gewährleistet. Auf Anfrage werden auch Seniorenbetreuungen durchgeführt. Darüber hinaus stehen Beamte des täglichen Dienstes des PK 35 für Notruf- und andere Einsatzanlässe zur Verfügung und im Rahmen des Funkstreifendienstes ist eine tägliche Präsenz gewährleistet.

Gemäß Verwaltungsgliederungsplan (Stand 30. Januar 2017) sind für das PK 35 insgesamt zwölf BFS-Stellen ausgewiesen. Aktuell üben zehn BFS am PK 35 diese Funktion aus (siehe auch Drs. 21/8242).

Die Nichtbesetzung der beiden Stellen BFS wird durch andere Stellen des PK 35 weitgehend aufgefangen, sodass eine Unterdeckung der Polizeipräsenz nicht bestätigt werden kann.

 

Der Senat hat bereits deutlich gemacht, dass er weiterhin den Einsatz von 3 BFS in den vor-gesehenen Bereichen, die auch Volksdorf umfassen, vorsieht.

Die Stellenausstattung des PK 35 mit BFS bleibt unverändert, dementsprechend ist die Nachbesetzung der beiden gegenwärtig nicht besetzten Funktionen BFS in Volksdorf weiterhin geplant. Termine können jedoch gegenwärtig nicht genannt werden. Personalzuweisungen an die PK erfolgen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung erforderlicher Prioritätensetzungen sowie übergeordneter gesamtpolizeilicher Aspekte nach Maßgabe der vorhandenen personellen Ressourcen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n