Umweltgefahren von Schrottautos auf dem öffentlichen Straßenraum in Wandsbek Debattenantrag der CDU-Fraktion
Aus der Presse konnte man am 04.10.2016 erfahren, dass die meisten Schrottautos im Bezirk Wandsbek im öffentlichen Straßenraum stehen. Es wurde eine Zahl von 800 Fahrzeugen für Wandsbek genannt und damit ist Wandsbek Spitzenreiter in Hamburg.
Die Bezirksämter scheuen sich vor dem Abschleppen der Fahrzeuge, da sie auf den Kosten sitzen bleiben und der Etat des Bezirksamtes belastet wird. Die Haushaltsmittel der Bezirke sind ohnehin ausgesprochen knapp bemessen und der Senat sieht keine Veranlassung dies zu ändern.
Schnee, Regen und andere Wettereinflüsse beeinflussen die Korrosion der Metallteile des Schrottautos. Diese Abfallstoffe dringen in den Boden und auch in das Grundwasser. Außerdem sind in den Schrottautos umweltge-fährliche Stoffe wie Kraftstoffe, Öle, Bremsflüssigkeiten, FCKW und Blei enthalten.
Altfahrzeuge dürfen nur in geeigneten Bereichen mit undurchlässiger Ober-fläche, Auffangeinrichtungen und Abscheidern für auslaufende Flüssigkei-ten und fettlösende Reinigungsmittel gelagert werden (siehe Altfahrzeuge V 2002).
Da die Schrottautos auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden, wird zusätzlich der schon vorhandene Parkdruck unnötig erhöht.
Die letzten Fahrzeughalter können über die Motornummer und die Fahrge-stellnummer ermittelt werden, eine Zuweisung der Verantwortlichkeit wäre somit durchaus möglich.
Seit Inkrafttreten der Altfahrzeug-Verordnung 2002 werden pro Jahr im Bezirk Wandsbek nur ca. 10 % der illegal abgestellten Fahrzeuge entsorgt (siehe Drucksache 20/9498 und Drucksache 21/5255 der Hamburgischen Bürgerschaft).
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit der Behörde für Umwelt und Energie, den Landesbetrieb Verkehr und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer einen Leitfaden für den Umgang und die Entsorgung von Altfahrzeugen im öffentlichen Straßenraum zu erstellen. Weiterhin ist ein finanzieller Anreiz für die Bezirksämter zu schaffen, damit die Aufnahme und die Entsorgung der Altfahrzeugen lückenlos erfolgt.
Dem Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist zu berichten.
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