20-2759

Umstellung alten Planrechts der Baustufenpläne auf Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung - Vortrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu den Planänderungsverfahren

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

In Hamburg und auch im Bezirk Wandsbek gilt in nicht unerheblichem Umfang auch heute noch das Bauplanungsrecht der Baustufenpläne aus den 1950er Jahren fort. Die darin festgesetzten Bau- bzw. Nutzungsgebiete nach der Baupolizeiverordnung (BPVO) 1938 sind mit den Baugebieten, die in heutigen Bebauungsplänen nach der geltenden Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden, nicht voll vergleichbar. Verschiedentlich können daraus Rechtsfragen entstehen, die fallweise erst durch die Rechtsprechung zu klären sind.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ist daher unter Zielsetzung größerer Rechtsklarheit beauftragt, einzelne Baugebiete nach der BPVO in aktuelle Baugebietskategorien der BauNVO umzustellen; u.a. die „besonders geschützten Wohngebiete“. Diese sollen i.d.R. in reine Wohngebiete nach der aktuellen Baunutzungsverordnung umgestellt werden. Durch die Umstellung auf einen aktuellen Baugebietstyp nach der BauNVO kann verbesserte Rechtsklarheit über die allgemein und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen im Baugebiet geschaffen werden.

 

In Wandsbek sollen die bisher als besonders geschützte Wohngebiete festgesetzten Bereiche (siehe Anlage) der folgenden Baustufenpläne geändert werden:

-          Baustufenplan Bergstedt

-          Baustufenplan Duvenstedt

-          Baustufenplan Hummelsbüttel

-          Baustufenplan Lemsahl-Mellingstedt

-          Baustufenplan Poppenbüttel

-          Baustufenplan Sasel

-          Baustufenplan Volksdorf

-          Baustufenplan Wellingsbüttel

-          Baustufenplan Wohldorf-Ohlstedt.

 

Es ist derzeit vorgesehen, ausschließlich die Art der baulichen Nutzung, d.h. den Baugebietstyp umzustellen. Alle anderen Regelungen der Baustufenpläne für die Wohngebiete sollen unverändert fortgelten, sofern nicht zwingende Gründe etwas anderes erfordern. Die Umstellung soll jeweils durch ein Änderungsverfahren (sogenannte Textplanänderung) des betreffenden Baustufenplans erfolgen.

 

Eine Vertreterin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung wird das Vorgehen und den Verfahrensablauf in der Sitzung erläutern.

 

Im Weiteren wird sich die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen auch mit der Umstellung von festgesetzten Geschäftsgebieten gemäß Baupolizeiverordnung in Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung befassen. Der Planungsausschuss wird zu gegebener Zeit auch hierüber informiert werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

- Übersichtskarte „Wohngebiete, besonders geschützt“