Umsetzungsstand Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Bezirksamt Wandsbek Kleine Anfrage vom 25.11.2019
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU Mitgliedsstaaten, womit die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Datenverarbeiter, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden sollen.
Daraus haben sich auch verpflichtende Umsetzungen in diesem Bereich für das Bezirksamt Wandsbek als öffentliche Einrichtung ergeben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 27.11.2019
1. Ist die Stelle des Datenschutzkoordinators im BA Wandsbek eingerichtet? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum? Seit wann hätte die Stelle laut Umsetzungsrichtlinie eingerichtet werden müssen?
2. In welchem Fachamt ist der Koordinator angebunden? Wurde die Stelle neu einge-richtet?
3. Welche Eingruppierung hat der Koordinator?
Frage 1-3:
Die bezirklichen Datenschutzkoordinatoren sind zuständig für die Bearbeitung der Anträge von Betroffenen nach den Art. 15-22 DSGVO. Diese Funktion wird im Bezirksamt Wandsbek im Rechtsamt wahrgenommen. Diese Aufgabenwahrnehmung besteht seit Inkrafttreten der DSGVO und wurde durch die am 24.07.2019 unterzeichnete Dienstanweisung zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung, deren Inhalt zuvor in einer bezirksübergreifenden Arbeitsgruppe abgestimmt wurde, auch offiziell festgelegt. Für die Aufgabenwahrnehmung wurde ein Funktionspostfach eingerichtet, dessen Posteingang die Geschäftsstelle des Rechtsamtes seit dem 21.06.2019 regelmäßig kontrolliert. Je nach Inhalt der eingehenden Fragen oder Auskunftsersuchen übernimmt entweder die Geschäftsstelle die weitere Koordination (z.B. Datenabfrage bei den Fachämtern, Eingangsmitteilung an die/den Betreffende/n) oder leitet den Posteingang an den oder die zuständige Rechtsreferenten/in weiter. Eine neue Stelle wurde für die Funktionswahrnehmung nicht eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen der Rechtsämter sind in EG 6 / A 6 eingruppiert, die Rechtsreferenten und Rechtsreferentinnen in EG 13/14 und A 13/14.
4. Wie, wann und in welcher Form wurde die Datenschutzgrundverordnung bei den Mitarbeitern im BA Wandsbek geschult? Wenn noch nicht geschehen, warum sieht das Bezirksamt Wandsbek aus dem Gesetz keine Notwendigkeit?
Bereits im Jahr 2018 (Februar und Mai) wurden die besonders betroffenen Fachämter (Rechtsamt, Jugendamt, Fachämter Grundsicherung, Gesundheit und Sozialraummanagement) von der bezirklichen Datenschutzbeauftragten in fachamtsspezifischen Terminen zur DSGVO geschult. Diese erstellte zudem am 23.05.2018 ein Rundschreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksämter, welches in Wandsbek den Fachamtsleitungen nach vorheriger Ankündigung und Erläuterung in der Fachamtsleiterrunde und mit einem Begleitschreiben des Rechtsamtes vom 31.05.2018 zur Verfügung gestellt wurde.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamts Wandsbek erhielten außerdem im Juni 2019 einen von der bezirksübergreifenden Arbeitsgruppe entwickelten Flyer zum Thema DSGVO, in dem neben einer kurzen inhaltlichen Zusammenfassung der Veränderungen durch die DSGVO auch auf die Zuständigkeit der Rechtsämter bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen sowie auf die Funktionspostfächer Datenschutzkoordination hingewiesen wurde. Zusätzlich gab es für die Führungskräfte und Multiplikatoren (z.B. Geschäftsstellen) am 18.06.2019 eine dreistündige Schulung im Bürgersaal Wandsbek, die ebenfalls von der Arbeitsgruppe vorbereitet wurde. Die Schulung erfolgte durch einen externen Sachverständigen, der ein umfangreiches Handout zur Verfügung stellte. Mit E-Mail vom 06.08.2019 wurde schließlich die o.g. Dienstanweisung allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamts Wandsbek bekannt gegeben und ergänzend erläutert.
5. Seit wann ist die Datenschutzgrundverordnung für das Bezirksamt Wandsbek bindend?
Seit deren Inkrafttreten.
keine Anlage/n
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