Umsetzung der "Großen Heide" in Rahlstedt finanziell absichern Beschlussvorlage des Planungsausschusses
- Ursprünglich als interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion (Drs. 20-5911) im Planungsausschuss am 15.05.2018.
- Einstimmig beschlossen, bei Enthaltung der CDU-Fraktion.
Hamburg ist eine boomende Metropolregion, die als Magnet viele Menschen anzieht. Viele Menschen ziehen nach Hamburg, da sie hier eine gute Infrastruktur und gut Bedingungen am Arbeitsmarkt vorfinden. Um auch in Zukunft Arbeitsplätze bereitzustellen, benötigen Unternehmen Gewerbeflächen. Diese sollen u.a. in Rahlstedt durch das erste interkommunale Gewerbegebiet Viktoriapark entstehen.
Die rot-grüne Koalition hat sich allerdings aufgrund der Nutzung von Freiflächen auch zu einem umfangreichen Ausgleich verpflichtet, damit sowohl für die Menschen ein guter Naherholungsraum als auch für die Natur ein intaktes Ökosystem erhalten bleibt.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 131 wurden dabei schon sehr umfangreiche Maßnahmen, wie die Umsetzung einer grünen Fuge zwischen den Wohnbereichen und dem Gewerbegebiet, Biotope und Spielbereiche, vereinbart. Die ökologischen Maßnahmen im Rahmen des Bebauungsplans Rahlstedt 131 übertreffen die gesetzlichen Anforderungen dabei um mind. 20%. Auch für das bauliche Konzept wurde auf einen hohen ökologischen Ausgleich gesetzt. Beispiele sind der Erhalt der Knicks, erneuerbare Energien, Gründächer und ein erhöhter Energiestandard. Der Ausgleich im Rahmen des Bebauungsplans Rahlstedt 131 geht also weit über das gesetzliche Maß hinaus.
Um nun zusätzlich auch die weiteren Vorschläge des ursprünglichen Gutachtens zur Gestaltung eines Naherholungsraumes „Große Heide“ sichern und umsetzen zu können soll das weitere Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 134 auf den Weg gebracht werden. Ziel ist es auch den Landschaftsraum südlich des Gewerbegebietes baurechtlich als Freiraum zu sichern und damit die Umsetzung einer „Großen Heide“ auch hier Wirklichkeit werden zu lassen.
Voraussetzung für die spätere Umsetzung der Maßnahmen in diesem Bereich ist eine Finanzierung unabhängig von der Umsetzung des Bebauungsplanes Rahlstedt 131. Hier könnten beispielsweise Gelder aus Mitteln der Stadt Hamburg, der Metropolregion oder aus Bundes- bzw. EU-Mitteln beantragt werden.
Dies vorausgeschickt mögedie Bezirksversammlung folgendes beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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