21-1527.1

Umschichtung von investiven KJ-Mitteln für den Umbau des Startlochs - hier: Umschichtung von Inv. RZ KJ Zuschüssen zu Inv. RZ KJ (kommunal) Beschlussvorlage des Jugendhilfeausschusses aus der Sitzung vom 10.06.20

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss hat die Drucksache 21-1527 in seiner Sitzung am 10.06.20 einstimmig beschlossen und bittet die Bezirksversammlung, der Umschichtung in Höhe von 750.000 € aus der RZ Inv. KJ Zuschüsse auf das PSP-Element 2-22303020-10001.12 zuzustimmen.

 

Die Verwaltung hat den Jugendhilfeausschuss am 29.05.2019 über die geplante Baumaßnahme des Jugendzentrums Startloch (Drs. 20-7613) informiert und erneut in der Sitzung am 05.02.20 zum aktuellen Sachstand berichtet (Drs. 21-1036).

 

Für die geplante Baumaßnahme, die im Rahmen einer Co-Finanzierung anteilig aus der Rahmenzuweisung KJ investiv und aus dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) finanziert werden soll, wurden vorsorglich 750.000 € aus der RZ KJ Zuschüsse reserviert. Bis zur Umsetzung müssen die reservierten Mittel ggf. als Ermächtigungen in das jeweils folgende Haushaltsjahr übertragen werden.

 

Da es sich beim Startloch um ein kommunales Gebäude handelt, sollten die benötigten Mittel in Höhe von 750.000 € (geschätzt) aus der RZ KJ investiv kommunal zur Verfügung gestellt werden. Da in der RZ KJ investiv kommunal nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, bittet die Verwaltung um Zustimmung zur Umschichtung aus der RZ KJ Zuschüsse.

Für die Umbaumaßnahme wird das PSP-Element 2-22303020-10001.12 eingerichtet.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Umschichtung in Höhe von 750.000 € aus der RZ Inv. KJ Zuschüsse auf das PSP-Element 2-22303020-10001.12 zuzustimmen.

 

Anhänge

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