Umschichtung von investiven Ermächtigungen in Höhe von 1.000 Tsd. Euro in konsumtive Ermächtigungen innerhalb der Rahmenzuweisungen (RZ) Straßen unter Inanspruchnahme der einzelplanübergreifenden Deckungsfähigkeit gem. Art. 6 Ziffer 7 Haushaltsbeschluss 2019/2020
Seit der Umstellung auf SNH besteht im Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) im Bereich Straßenbau die Problematik, dass ehemals aus der investiven RZ der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation finanzierte Sanierungsprogramme an Bezirksstraßen konsumtiv eingeordnet werden. Hierfür steht eine entsprechende RZ der BWVI zur Verfügung. Mit dem Haushalt 2019 erfolgte eine Zusammenfassung aller die Straße betreffenden Zuweisungen der BWVI zu jeweils einer investiven und einer konsumtiven RZ.
Der Planansatz für die konsumtive RZ beträgt in 2019 für Wandsbek 4.868 Tsd. Euro. Hinzu kommen rd. 1.377 Tsd. Euro aus Ermächtigungsüberträgen. Diese Ermächtigungen werden voraussichtlich bis zum Jahresende in Anspruch genommen.
Im investiven Bereich beträgt der Planansatz für Wandsbek 3.449 Tsd. Euro. Hinzu kommen Ermächtigungsüberträge von rd. 9.667 Tsd. Euro. An diesen Zahlen ist zu erkennen, dass die Inanspruchnahme von Ermächtigungen vermehrt im konsumtiven Bereich erfolgt.
Dies resultiert zum einen daraus, dass konsumtive Straßenbaumaßnahmen einen kürzeren Planungsvorlauf haben als investive. Zum anderen kann mit den konsumtiv eingeordneten sog. „Deckenprogrammen“ mit relativ geringem Aufwand eine große Verbesserung des Straßenzustandes erreicht werden.
Das Bezirksamt Altona hat einen höheren Bedarf an investiven Ermächtigungen und hat nun angeboten, Wandsbek im Rahmen der einzelplanübergreifenden Deckungsfähigkeit nach Art. 6 Ziffer 7 des Haushaltsbeschluss 2019/2020 Ermächtigungen i.H.v. 1.000 Tsd. Euro konsumtiv zur Verfügung zu stellen. Wandsbek stellt Altona im Gegenzug investive Ermächtigungen i.H.v. 1.000 Tsd. Euro zur Verfügung.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten, im Haushaltsjahr 2019 unter Inanspruchnahme einer Deckungsfähigkeit nach Art. 6 Ziffer 7 Haushaltsbeschluss 2019/2020
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.