Umschichtung aus der investiven Rahmenzuweisung Straßen in die konsumtive Rahmenzuweisung Betriebsausgaben Straßen
Mit der Drucksache 21/10486 hat die Bürgerschaft beschlossen, 1.000 Tsd. EUR aus der investiven Rahmenzuweisung Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen in die konsumtive Rahmenzuweisung Betriebs-ausgaben Straßen umzuschichten.
Im Haushaltsjahr 2017 sind die Ermächtigungen, Kosten zu verursachen, in der Rahmenzuweisung Betriebsausgaben Straßen im Einzelplan der Bezirksamtes Wandsbek nicht auskömmlich.
Grund hierfür ist die Neuzuordnung einer Vielzahl ehemals investiver (Straßenbau-) Maßnahmen. Sie sind mit Einführung von SNH konsumtiv zu bewerten.
Deckung erfolgt aus der investiven Rahmenzuweisung Neu-, Um- und Ausbau von Straßen, da hier entsprechend weniger Ermächtigungen, Auszahlungen zu verursachen, in Anspruch genommen werden.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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