Umgestaltung der Fußgängerzone Boizenburger Weg / Mecklenburger Straße Kleine Anfrage vom 08.08.2019
Die Umgestaltung der Fußgängerzone Boizenburger Weg / Mecklenburger Straße scheint beendet. Lediglich an der Rampe im Boizenburger Weg stehen noch Absperrgitter.
Mit Drucksache 21-7643 teilte das Bezirksamt mit, dass derzeit noch ein Nachtragsangebot der beauftragten Baufirma für die Herstellung und Montage der zu 1. genannten Geländer überprüft wird. Ein Bautermin steht noch nicht fest, insofern auch noch kein Termin zum Abbau der Absperrgitter.
Mit Drucksache 21-21/17894 (Hamb. Bürgerschaft) Parkhaus Mecklenburger Straße wurde festgestellt, dass die Grünfläche unter der Treppe vom Parkhaus (Flurstück 4414), neben dem Gebäude (Boizenburger Weg 2 Flurstück 6431, zurzeit Leerstand) zum öffentlichen Grund (Boizenburger Weg (Flurstück 6432) gehört. Der benannte Abschnitt ist öffentlicher Grund und liegt damit nicht im Zuständigkeitsbereich der Sprinkenhof. Das Straßenbegleitgrün wurde zuletzt im dritten Quartal 2018 durch ein vom zuständigen Bezirksamt beauftragtes Unternehmen zurückgeschnitten. Im Bedarfsfall erfolgt auch ein weiterer Rückschnitt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 21.08.2019
1. Wurde inzwischen das Nachtragangebot geprüft?
2. Wann werden die Absperrgitter entfernt und das neue Geländer montiert?
Zu 1. und 2.:
Der Auftrag wurde vom Bezirksamt bereits erteilt, die Arbeiten (Produktion und Montage des Geländers, Demontage Absperrgitter) sind von der beauftragten Schlosserei für Ende August 2019 angekündigt.
3. Wann wird das Straßenbegleitgrün zurückgeschnitten und warum wurde dies nicht im Rahmen der Umgestaltung der Fußgängerzone Boizenburger Weg / Mecklenburger Straße erledigt?
Zum einen sollte der Schnitt erst nach Abschluss des sog. Johanni-Triebes abgewartet werden und zum anderen waren während der Wegebauarbeiten Schnittmaßnahmen noch nicht erforderlich.
Der Rückschnitt des Straßengrüns ist für September 2019 vorgesehen, die Arbeiten sind bereits beauftragt.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.