Umgestaltung der Fußgängerzone Boizenburger Weg/Mecklenburger Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.07.2017 (Drs. 20-4534.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1b:
Im Rahmen einer Besprechung im Bezirksamt Wandsbek am 21.07.2017 wurde als Ergebnis folgendes einvernehmlich festgehalten: „Gegen den Ausbau des vorhandenen nicht benutzungspflichtigen und nicht regelkonformen Radweges auf der Nordseite der Mecklenburger Straße hat das Polizeikommissariat 38 (PK 38) keine Einwände. Ein Rückbau des Radweges wird befürwortet. Anstelle des Radweges wird ein 2 m breiter Gehweg hergestellt. Für den von der Rahlstedter Straße kommenden Radverkehr wird an der Einmündung Wariner Weg eine Radwegableitung baulich hergestellt. Der Radfahrer fährt künftig auf der Fahrbahn im Mischverkehr.“ Das beauftragte Ingenieurbüro befindet sich zurzeit in der Planung des Vorhabens.
Zu 4:
Die Mecklenburger Straße hat momentan eine Fahrbahnbreite von ca. 6 m. Im westlichen Bereich und in Höhe der östlichen ampelgeregelten Einmündung zur Rahlstedter Straße befindet sich jeweils ein Parkhaus, dazwischen befindet sich auf der nördlichen Seite das Rahlstedt Center. Durch die Mecklenburger Straße führt die Buslinie 562 mit einer Taktfrequenz von 30 Minuten. Eine Auswertung der Unfalllage der letzten 3 Jahre hat ergeben, dass sich im Bereich der Mecklenburger Straße keine Fußgängerunfälle ereignet haben. Bei den Unfällen mit Radfahrern war die Geschwindigkeit nicht ursächlich, das Konfliktpotential liegt vielmehr im Einfahren in den Fließverkehr und Kreuzen. Für die Einrichtung von Tempo 30 Zonen sind die Bestimmungen des § 45 (1c) StVO zu beachten. Das Tempo-30-Konzept dient hierbei der Verlangsamung des Verkehrs in Wohngebieten. Dieses Kriterium ist in der Mecklenburger Straße nicht erfüllt, ein Gebiet mit hoher Fußgängerdichte und hohem Querungsbedarf scheidet ebenfalls aus. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gemäß § 45 (9) StVO erfordert, dass diese aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. So eine Gefahrenlage liegt in der Mecklenburger Straße nach unseren bisherigen Erkenntnissen und der Auswertung der Unfalllage nicht vor. Vor diesem Hintergrund lehnt PK 38 die Anordnung von Tempo 30 in der Mecklenburger Straße ab.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt ergänzend Stellung:
Zu 1a, 2 und 5:
Gegen die Verlegung der Haltestelle direkt vor den künftigen Eingang des Rahlstedt Center und die barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle (Richtung Ebenwischen) ist nichts einzuwenden. Diese muss in der entsprechenden Planungsphase mit den Beteiligten abgestimmt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Haltestelle in der Mecklenburger Straße gelenkbustauglich auszubauen ist. Am Knotenpunkt Mecklenburger Straße/Rahlstedter Straße ist eine Ampelbeeinflussung für den Linienverkehr vorzusehen, um den Fahrtzeitverlust durch den zusätzlichen Halt der verlegten Linien kompensieren zu können. Die Umbenennung in „Rahlstedt Center“ ist zurzeit beim Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) noch in Prüfung.
Zusätzlich zur StadtBus-Linie 562 besteht in Abstimmung mit dem Kreis Stormarn die Möglichkeit, zukünftig auch die Linien 264, 364 und 462 durch die Mecklenburger Straße statt über den Knoten Rahlstedter Straße / Amtsstraße zu führen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass eine Störung des Busverkehrs durch den Lieferverkehr oder einen Rückstau an der Zufahrt des Parkhauses möglichst gering gehalten wird. Die MetroBus-Linie 9 soll wegen ihrer übergeordneten Bedeutung im Bezirk Wandsbek ihren alten Linienweg beibehalten und nicht durch die Mecklenburger Straße geführt werden, da eine Behinderung durch Besucherinnen und Besucher oder Lieferanten des Rahlstedt-Center nicht ausgeschlossen werden kann.
Zu 4:
Die Mecklenburger Straße grenzt auf der einen Seite rückwärtig an das Einkaufszentrum Rahlstedt und ist auf der anderen Seite am Verlauf der Wandse anbaufrei. Es befindet sich u.a. die Parkhauszufahrt zum Einkaufszentrum in der Mecklenburger Straße. Darüber hinaus erfolgt die Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr mit der Buslinie 562 auf diesem Weg.
Das Tempo-30-Zonen Konzept konzentriert sich auf Wohngebiete. § 45 (1c) der StVO sieht den Anwendungsbereich für Tempo-30-Zonen in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf vor. Diese Voraussetzungen treffen für die Mecklenburger Straße, die in erster Linie Erschließungscharakter für das Einkaufszentrum hat, nicht zu.
Ergänzend teilt das Bezirksamt mit:
Zu 1a:
Eine Verlegung der stadteinwärts führenden Bushaltestelle „Mecklenburger Straße“ vor den Eingang des Rahlstedt Centers ist möglich. Das Bezirksamt hat die Verlegung und die barrierefreie Herstellung in die Schlussverschickung aufgenommen. Insgesamt müssen 5 Bäume gefällt werden. Ausgleichspflanzungen werden innerhalb der Baumaßnahme vorgenommen.
Zu 2:
Die RISE-Maßnahme endet an der nördlichen Bordkante der Mecklenburger Straße. Das Bezirksamt wird jedoch prüfen, inwieweit es zu diesem Zeitpunkte noch möglich ist die Maßnahme bei der Abwicklung der RISE Maßnahme mit umzusetzen (erforderliche Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange etc).
Zu 3:
Die Unterlagen der Schlussverschickung vom 18.08.2017 wurden dem Regionalausschuss Rahlstedt in seiner Sitzung am 13.09.2017 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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