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Umgang des WBZ mit Anliegen von Bürgern Kleine Anfrage v. 08.02.2021

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

In Hamburg Bramfeld (Fahrenkrön 28 und 32) werden seit mehr als 10 Jahren die darauf sich befindenden Häuser zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen von verschiedenen Betreibern genutzt.

Im September 2017 wurde mit dem Bau eines neuen Hauses auf dem Grundstück Fahrenkrön 28 (28a) begonnen. Dieses wird seit der Fertigstellung auch zur Betreuung von Jugendlichen genutzt.

Nach verschiedenen Eingaben von den Nachbarn im WBZ, im Regionalausschuss und im Bauausschuss legten Anwohner durch Rechtsanwaltskanzlei Mohr und Partner Widerspruch gegen den Bescheid über die Nutzungsänderungsgenehmigung für zwei Einfamilienhäuser im Fahrenkrön 28 und 28a in eine Wohngruppe für Kinder und Jugendliche zum Aktenzeichen: W/WBZ/15853/2017 vom 25.07.2018 sowie gegen den Bescheid über die Nutzungsänderungsgenehmigung für das Einfamilienhaus Fahrenkrön 32 in eine Wohngruppe für Kinder und Jugendliche zum Aktenzeichen:

W/WBZ/15855/2017 vom 13.09.2018 ein. Diese Widersprüche sind am 9.11.2018 begründet worden.

Nach Aussage der Anwohner wurde am 17.11.2020 per Einschreiben an die Beantwortung der bereits übersandten Schreiben an die Verwaltung erinnert. Bis zum heutigen Zeitpunkt erfolgte nach Aussage der Anwohner weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort. Es seien von der Einlegung des Widerspruchs bis zum heutigen Tage trotz mehrfacher Nachfragen über zwei Jahre vergangen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 23.02.2021

  1. Welche Schreiben der Anwohner sind wann bei welcher Stelle der Verwaltung zum o.g. Vorgang eingegangen?

Bezirksamt Wandsbek:

Hinweis:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die Namensnennung der Beteiligten verzichtet. Zur Differenzierung des Schriftverkehrs werden die einzelnen Beteiligten als „I“ bis „IV“ bezeichnet.

In dem Verfahren Fahrenkrön 28:

02.07.2018 Antrag nach dem HmbTG Rechtsanwalt für I

21.09.2018 Schreiben IV

22.10.2018 Widerspruch von I und II

23.10.2018 Widerspruch von III und IV

19.11.2018 Widerspruchsbegründung Rechtsanwalt für I

In dem Verfahren Fahrenkrön 32:

22.10.2018 Widerspruch von I und II

23.10.2018 Widerspruch von III

01.11.2018 Widerspruch von IV

17.12.2018 Widerspruchsbegründung Rechtsanwalt für I

04.01.2019 Antrag nach dem HmbTG von IV

  1. Wann hat die Verwaltung auf diese Schreiben geantwortet?

Bezirksamt Wandsbek:

In dem Verfahren Fahrenkrön 28:

05.07.2018 Eingangsmitteilung für Antrag nach dem HmbTG

28.09.2018 I und IV: Info über erteilte Genehmigung mit Bescheid

04.10.2018 Bauvorlagen gem. HmbTG an Rechtsanwälte

09.11.2018 Eingangsmitteilung für die eingegangenen Widersprüche vom 22. und 23.10.2018

23.05.2019 Abgabemitteilung an Widerspruchsführer

13.01.2020 Bezirksamt an Rechtsanwälte

In dem Verfahren Fahrenkrön 32:

05.07.2018 Eingangsmitteilung für Antrag nach dem HmbTG

28.09.2018 I und IV: Info über erteilte Genehmigung mit Bescheid

04.10.2018 Bauvorlagen gem. HmbTG an Rechtsanwälte

09.11.2018 Eingangsmitteilung für die eingegangenen Widersprüche vom 22.10., 23.10. und 01.11.2018

25.01.2019 Akteneinsicht nach HmbTG durch IV

05.02.2019 Gebührenbescheid an IV

23.05.2019 Abgabemitteilung an Widerspruchführer

13.01.2020 Bezirksamt an IV

  1. Sollte keine Antwort erfolgt sein: Warum erfolgte keine Antwort durch die Verwaltung?

Bezirksamt Wandsbek:

Eine abschließende Bearbeitung der Widersprüche der Parallelverfahren zu Fahrenkrön 28, 28a und 32 war bisher aufgrund anderer vordringlicher Angelegenheiten sowie personeller Engpässe im Rechtsamt nicht möglich.

  1. Ist eine Antwort geplant? Wenn nein, wieso nicht? Wenn ja, wann?

Bezirksamt Wandsbek.

Das Rechtsamt beabsichtigt, die Bearbeitung in der 7. KW. wieder aufzugreifen und in den Dialog mit dem Anwohner zu gehen.

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