20-4659

Umbenennung des U-Bahnhofes Ritterstraße und Überprüfung weiterer Benennungen von Schnellbahnhaltestellen Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.07.2017 (Drs. 20-4608)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, sich bei der Hamburger Hochbahn AG dafür einzusetzen, dass

  1.                 die Haltestelle „Ritterstraße“ im Netz der U-Bahnlinie 1 in „Eilbek“ umbenannt wird;
  2.                 die Haltestelle Wandsbek-Gartenstadt “ im Netz der U-Bahnlinien 1 und 3 mit dem Zusatz „Bundeswehrkrankenhaus“ versehen wird;
  3.                 eine klärende Zu- oder Umbenennung vorgenommen wird, um Reisende zur Trabrennbahn Bahrenfeld vor einer Verwechslung mit der Haltestelle „Trabrennbahn“ im Netz der U-Bahnlinie 1 zu schützen;

 

die Zu- und Umbenennungen sollte aus Effizienzgründen zeitgleich mit der Inbetriebnahme des Bahnhofes „Elbbrücken“ oder anderer Veränderungen am Hamburger Schnellbahnnetz vorgenommen werden.

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) und des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Eine Umbenennung der Haltestelle „Ritterstraße“ in „Eilbek“ stellt für die Fahrgäste keine Verbesserung hinsichtlich Orientierung oder Einordnung der Haltestelle im Streckennetz der Hochbahn dar. Vielmehr handelt es sich um eine etablierte Haltestellenbezeichnung, die von den Fahrgästen anerkannt, geübt und verstanden wird. Eine Beschwerdelage liegt der Hochbahn nicht vor. Die Haltestellenbezeichnung „Eilbek“ ist hinsichtlich Wegeleitung und Orientierung eine eher unspezifische Bezeichnung gegenüber der Bezeichnung „Ritterstraße“.

Im Übrigen ist die Verwendung von Straßennamen als Haltestellenbezeichnung durchaus üblich und sachgerecht. Die Haltestellenbezeichnung „Ritterstraße“ sollte daher im Interesse aller Fahrgäste beibehalten werden. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass diverse Stadteile keinen eigenen Haltestellenamen haben, wie z.B. Uhlenhorst mit der Haltestelle „Mundsburg“ oder Hohenfelde mit den Haltestellen „Lübecker Straße“ und „Uhlandstraße“.

 

Zu 2.:

Die Ergänzung des Haltestellennamens „Wandsbek-Gartenstadt“ um den Zusatz „Bundeswehrkrankenhaus“ wird als nicht sachgerecht erachtet. Auf besondere öffentliche Einrichtungen im unmittelbaren Haltestellenumfeld wird regelmäßig auf der haltestellenbezogenen Wegeleitung hingewiesen. Die Haltestellenschilder der Haltestelle „Wandsbek-Gartenstadt“ wurden bereits im Jahr 2011 um das Piktogramm des Bundeswehrkrankenhauses ergänzt. Eine darüberhinausgehende Ergänzung ist nicht vorgesehen.

 

Zu 3.:

Die Trabrennbahn in Farmsen ist zwar seit Jahren nicht mehr existent, für Hamburgerinnen und Hamburger besteht jedoch keine Verwechslungsgefahr. Auswärtige Gäste informieren sich in der Regel vor Fahrtantritt und orientieren sich über elektronische Medien problemlos. Der historische Bezug der Namensgebung „Trabrennbahn“ sollte beibehalten werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

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