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Umbaumaßnahmen Kreuzung Höltigbaum / Oldenfelder Stieg, Bargteheider Straße, Berner Straße und Meiendorfer Straße Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

-          Vorlage wurde im Regionalausschuss Rahlstedt in seiner Sitzung am 07.06.2017 beraten und mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Liberalen Fraktionsgemeinschaft zur Beratung und Abstimmung in den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss überwiesen.

-          Die Verwaltung wird gleichzeitig gebeten, im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss mitzuteilen, ob dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) die Zahlen aus dem im Planungsausschuss vorgestellten Verkehrsgutachten für die weiteren Planungen der eeH-Maßnahme vorliegen.

 

 

Die Straßen-Baumaßnahme: Erhaltungsmanagement für Hamburgs Straßen (EMS-HH) Teilbaumaßnahme: Höltigbaum /Oldenfelder Stieg/Berner Straße zwischen Eichberg und Alter Zollweg wurde am 09.02.2017 in den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr von der Verwaltung eingebracht.

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss beschließt einstimmig zur Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung folgenden Spontanantrag: Der LSBG wird gebeten die vorliegende Planung zurückstellen, bis das Verkehrsgutachten und der Verkehrsworkshop, speziell für den Knotenpunkt Meiendorfer Straße/Höltigbaum für das interkommunale Gewerbegebiet abgeschlossen sind. Die Ergebnisse daraus sind in die Planung aufzunehmen, die neugeplante Maßnahme soll im Ausschuss vorgestellt werden.

 

Im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr am 01.06.2017 hat die Mehrheit im Ausschuss beschlossen, dass das Verkehrsgutachten und der Verkehrsworkshop, speziell für den Knotenpunkt Meiendorfer Straße /Höltigbaum, Bargteheider Straße, Berner Straße nicht durchgeführt werden soll. Auf Rückfrage der Verwaltung, ob die Straßen-Baumaß-nahme: Erhaltungsmanagement für Hamburgs Straßen (EMS-HH) Teilbaumaßnahme: Höltigbaum /Oldenfelder Stieg/Berner Straße zwischen Eichberg und Alter Zollweg fortgeführt werden soll, hat die Mehrheit im Ausschuss beschlossen, dass die Planung der Straßen-Baumaßnahme fortgeführt werden kann, ohne Hinweis, dass die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens für das interkommunale Gewerbegebiet bei der Planung aufgenommen werden sollen. Den Abschnitt der Straßen-Baumaßnahme werden gemäß Verkehrsgutachten mindestens 4.300 Kfz /24h zusätzlich belasten. Die Planer haben bisher folgende Verkehrszahlen im Erläuterungsbericht 1. Verschickung zugrunde gelegt: 

 

Folgende Querschnittsbelastungen liegen für die zu überplanenden Straßen vor:

Berner Straße 33.000 Kfz/24h (SV 5,0%)

Meiendorfer Straße 24.000 Kfz/24h (SV 4,0%)

Oldenfelder Stieg 25.000 Kfz/24h (SV 5,0 %)

Bargteheider Straße 32.000 Kfz/24h (SV 4,0 %)

Höltigbaum 27.678 Kfz/24h (SV 6,5 %)

 

Querschnittsbelastungen gemäß Verkehrsgutachten interkommunales Gewerbegebiet:

Höltigbaum 30.000 Kfz/24h

Zuwachs der neuen Verkehrsbelastungen zur Grundbelastung

4.300 Fahrten / Tag davon 445 LKW

 

Die Querschnittsbelastungen für die zu überplanenden Straßen ändern sich wie folgt:

Höltigbaum 34.300 Kfz/24h

Bargteheider Straße 34.800 Kfz/24h

Oldenfelder Stieg 29.300 Kfz/24h

Meiendorfer Straße 24.000 Kfz/24h

Berner Straße 34.500 Kfz/24h

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) die bereits vorliegenden Ergebnisse des Verkehrsgutachten für das interkommunale Gewerbegebiet umgehend zu übermitteln, damit bei Fortführung der Planung: Baumaßnahme: Erhaltungsmanagement für Hamburgs Straßen (EMS-HH) Teilbaumaßnahme: Höltigbaum /Oldenfelder Stieg/Berner Straße zwischen Eichberg und Alter Zollweg

die höheren Querschnittsbelastungen für die zu überplanenden Straßen in die Planung und insbesondere beim Umbau der Kreuzung Höltigbaum / Oldenfelder Stieg, Bargteheider Straße, Berner Straße und Meiendorfer Straße berücksichtigt werden.

 

Dem Regionalausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr soll über die Überstellung des o.g. Gutachtens sowie das Ergebnis berichtet werden.

 

Anhänge

keine Anlage/n