20-4368

Umbaumaßnahme Höltigbaum/ Oldenfelder Stieg/ Berner Str. zw. Eichberg und Alter Zollweg Eingabe Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Die Eingabe wurde vom Hauptausschuss in den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss zur Beratung überwiesen und zugleich der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) um Stellungnahme gebeten. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation mit dem LSBG hat zuletzt mitgeteilt, die Planungen zur Sanierung und zum Umbau des o.g. Straßenzuges zurück zu stellen (Drs. 20-4189).

 

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zu den Einlassungen der Eingabe:

Es werden in den „Planungshinweisen für Stadtstraßen in Hamburg“, (PLAST), Kapitel 9 (Anlagen des Radverkehrs, Stand 2000) Einsatzkriterien für Radfahrstreifen in Abhängigkeit zur Kfz-Verkehrsstärke aufgeführt. Diese Auslegung ist jedoch durch die weiteren Erfahrungen und Forschungen überholt. Entsprechend gibt es in den bundesweit gültigen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) diese starren Regelungen nicht mehr. Vielmehr sind Radfahrstreifen eine mindestens gleichwertige Führungsform im Vergleich zum Radweg.

Daher ist es richtlinienkonform, auch beim genannten Projekt und mit den aktuellen Verkehrszahlen Radfahrstreifen zu planen.

 

Die zuständigen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 2. Februar 2011 über eine Fortschreibung der PLAST 9 durch die Behörde für Wirtschaft Verkehr und Innovation (BWVI) informiert.

 

Nach der Veröffentlichung der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen werden die dort empfohlenen Regeln und die dargestellten Auswahlverfahren für die Radverkehrsführung an Straßen auch in Hamburg angewendet.

Die Wahl der Radverkehrsführung gemäß der ERA wird den Belastungsbereichen der Straßen zugeordnet. Für den Straßenzug Berner Straße/Oldenfelder Stieg/Höltigbaum sind die Führungsformen Radfahrstreifen, Radweg und gemeinsamer Geh- und Radweg gemäß ERA möglich. Zu den weiteren Kriterien bei der Wahl der Führungsform gehört die Realisierbarkeit, die zulässige Geschwindigkeit, die Flächenverfügbarkeit, das Parken, die Anzahl der Einmündungen und Grundstückszufahrten sowie die Stärke und die Länge von Steigungen.

Im Abschnitt Höltigbaum wurde auf Grund der erhöhten Geschwindigkeit von 60 km/h, der vorhandenen Steigung und der geringen Anzahl an Überfahrten, eine Führung als Radweg vorgesehen.

Im Abschnitt Berner Straße/Oldenfelder Stieg sind auf Grund der vielen Überfahrten und der Einmündungen/Kreuzungen Radfahrstreifen geplant.

Die Radfahrstreifenlösungen zwischen Alter Zollweg und Krögerstraße verbessert die Sichtbeziehungen zu Autofahrerinnen und Autofahrern, die mit ihrem Fahrzeug aus Einmündungen, Grundstücken oder Stellplätzen herausfahren. Darüber hinaus wird die Situation zwischen Radfahrenden und Fußgängern mit dem Radfahrstreifen entschärft.

Für den Radverkehr wird mit den Radfahrstreifen eine sichere und komfortable Führung ohne Hindernisse, wie zum Beispiel Beleuchtungsmasten, Pfosten, Mülleimern hergestellt.

Ein weiterer positiver Aspekt für Radfahrstreifen ist die bessere Oberfläche (Asphalt) und die zuverlässige Schneeräumung im Winter.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

Keine Anlage/n