Umbau Rahlstedter Straße zwischen Ellerneck und Pfarrstraße Eingabe Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
- Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 27.04.2017 zur Kenntnis genommen, schließt sich der Stellungnahme jedoch nicht an, sondern fungiert hier als Mittler und leitet die Stellungnahme daher weiter an den Petenten.
- Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss überweist die Stellungnahme zur Kenntnisnahme an den Regionalausschuss Rahlstedt.
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2017 eine Eingabe zum o.g. Thema vertagt und zugleich die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation um Stellungnahme zu den Einlassungen der Eingabe gebeten.
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):
In dem Bereich zwischen Ellerneck und Pfarrstraße soll auf der Rahlstedter Straße auf beiden Straßenseiten ein regelkonformer Radfahrstreifen errichtet werden. Damit schließt dieser Bereich konsequent an den im nördlichen Bereich angrenzenden Teil der Rahlstedter Straße an.
Die heutigen Fahrbahnbreiten schwanken je Richtungsfahrstreifen zwischen 3,25 m und ca. 3,5 m. Im gesamten Bereich ist Tempo 50 angeordnet. Des Weiteren besteht im Planungsbereich keine Radwegebenutzungspflicht. Der Radverkehr hat zurzeit die Wahl, entweder im Mischverkehr oder auf dem anderen Radweg zu fahren. Der Radweg weist eine Breite von ca. 1 – 1,5 m und die Gehwege von max. 2 m auf. Im überwiegenden Bereich beträgt die Gesamtbreite der Nebenflächen weniger als 2, 5 m.
Gemäß vieler Untersuchungen und Erfahrungen von Fachleuten stellt der Radverkehr auf einem Radfahrstreifen die sicherste Führung für Radfahrer dar. Wird der Radverkehr direkt neben dem Kraftfahrzeugverkehr (Kfz-Verkehr) geführt, ist eine direkte Sichtbeziehung hergestellt. Die erwähnten tödlichen Unfälle wurden durch rechtsabbiegende Kfz im Konflikt mit geradeausfahrenden Radfahrern auf Radwegen verursacht. Hier befindet sich der Radfahrer in einem toten Winkel des Autofahrers. Diese Gefahrensituation ist bei einem Radfahrstreifen bereinigt.
Zusätzlich zur erhöhten Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer wird auch die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger deutlich verbessert. Hier wird der bisherige Konflikt mit den Radfahrenden, die sich die Nebenflächen mit den Fußgängern teilten, beseitigt. Durch die Neuaufteilung der Verkehrsflächen können zudem in vielen Bereichen barrierefreie Verkehrsanlagen umgesetzt werden.
Das in der Eingabe zitierte Regelwerk, die PLAST 9, ist eine Planungsempfehlung für Stadtstraßen aus dem Jahr 2000. In der PLAST – Fortschreibung aus dem Jahr 2011 wird bereits auf ein aktuelleres Regelwerk, die ERA 2010 (vgl. Drs. 20-3937), die ebenfalls in der neuen StVO als Verordnung benannt wird, hingewiesen. Dort wird nicht mehr unterschieden zwischen Radwegen auf den Nebenflächen und Radfahrstreifen. Beide Führungsformen sind separate, vom KFZ-Verkehr getrennte Radverkehrsanlagen und anwendbar in denselben Verkehrsbelastungsbereichen. (siehe ERA 2010, 2.2.3) Die erwähnte Mindestbreite von 1,85m wird hier eingehalten.
Die verschickte Planung wird daher entsprechend umgesetzt. Die vorangehenden Leitungsbauarbeiten beginnen voraussichtlich am 20. März 2017.
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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