Uhrenkandelaber in Rahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 21.09.2017 (Drs. 20-4648)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, an die Hochbahn heranzutreten und dort nachzufragen, ob für
diese der Uhrenkandelaber als Werbeträger denkbar sei.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:
Die Hamburger Hochbahn AG hat kein Interesse daran, als Werbeträger für einen Uhrenkandelaber in Rahlstedt zu fungieren. Im Übrigen siehe hierzu Drs. 20-2635.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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