20-2102

Ufergelände am Mühlenteichpark sanieren – Attraktivität des Mühlenteichparks weiter steigern Beschluss der Bezirksversammlung vom 19.11.2015 (Drs. 20-1954)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, eine Kostenschätzung für eine barrierefreie Umgestaltung des Wegebereichs des Mühlenteichs (Nordseite bis zum Eilbektal) sowohl am Geländer als auch am Uferbereich durchzuführen. Dabei sind ökologische Aspekte zu berücksichtigen.
  2. Die Ergebnisse dieser Schätzung sind dem UGV unter Zuladung des Kerngebietsausschusses vorzulegen.

 

Zum Beschluss nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Um sinnvolle Anschlüsse an das vorhandene Wegenetz der nördlichen Grünanlage und dem Wandse-Wanderweg herstellen zu können, sollte auch hier eine Grundüberholung, vergleichbar mit dem südlichen Uferbereich, stattfinden.

Für die Grundinstandsetzung der nördlichen Grünanlage zwischen Mühlenstraße und Wandsbeker Königstraße – ohne die Ufermauer mit Geländer und Treppenanlage – können für die Kostenschätzung die Angaben aus der Technischen Richtlinie zugrunde gelegt werden.

Danach ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von ca. 280 TEUR incl. Planungskosten. Diese Zahl kann je nach Aufwand für die Schaffung der Barrierefreiheit variieren.

 

Eine Kostenschätzung für die Umgestaltung der Ufermauer mit Geländer und Treppenanlage ist ohne eine intensive Grundlagenermittlung, sowohl in statischer als auch in gestalterischer Hinsicht, nicht möglich.

Die Beauftragung dieser Grundlagenermittlung könnte in das Arbeitsprogramm der Wasser-wirtschaft für 2017 aufgenommen werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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