Überschwemmungsgebiet Berner Au Mitteilung der Verwaltung zur Drucksache 21-0241
Die Eingabe Drs. 21-0241 wurde in der Sitzung der Bezirksversammlung am 22.08.2019 vorgetragen:
Die Berechnungen durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken, Gewässer (LSBG) sind abgeschlossen. Das Bezirksamt geht von einer Vorlage des Berichtes noch im Herbst 2019 aus. Mit dem Bericht werden die modelltechnischen Berechnungen für die untersuchten Maßnahmen zur Reduzierung von Hochwasserauswirkungen vorliegen. Auf dieser Grundlage wird eine Aussage über die grundsätzliche technische Machbarkeit und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ermöglicht. Eine weitergehende Fachplanung soll daran anschließen.
Es ist unangemessen, wenn ästhetische Erwägungen zum Neubau von Marktplätzen wichtiger als Überschwemmungs- und Überflutungsschutz geworden sind. Daseinsfürsorge muss wichtiger sein.
Nach Vorlage des Ergebnisses des unter 1. genannten Gutachtens soll in einem ersten Schritt ein Ingenieurbüro mit der Vorplanung beauftragt werden. Diese Planungsstufe schließt mit einer fachlich abgestimmten Vorzugsvariante und einer Kostenschätzung ab.
Die Planung soll ins Arbeitsprogramm des Bezirkes für 2020 aufgenommen werden. Mit Vorliegen der Kostenschätzung wird die Maßnahme in die Haushaltsplanung der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) eingebracht, die sämtliche Maßnahmen aller Hamburger Bezirke umfasst. Sobald die Finanzmittel zugesagt sind, schließt sich die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung an, der die Ausschreibung, Vergabe und bauliche Umsetzung folgen.
Die Straße liegt im Überschwemmungsgebiet; der Abfluss ist problematisch. Um dies zu ändern muss die Einleitung in die Berner Au neu geregelt werden und Straßenbegleitgräben müssen mitbedacht werden!
Unsere Beteiligung ist dringend erforderlich: Was ist dazu geplant?
Die Maßnahme „Krögerkoppel“ umfasst die erstmalig endgültige Herstellung (EEH) der Straße Krögerkoppel. Sie ist aktuell nicht in den Arbeitsprogrammen 2020 / 2021 vorgesehen.
Zu geplanten EEH-Maßnahmen findet standardmäßig eine Bürgerinformation statt.
Angrenzend an die Berner Au wurden zwei Bauanträge knapp außerhalb des Überschwemmungsgebietes genehmigt. Durch den Umstand, dass die geplanten Gebäude außerhalb des festgesetzten Geltungsbereichs des Überschwemmungsgebietes liegen, war es rechtlich nicht geboten, diesen aus dem Überschwemmungsgebiet resultierende zusätzliche Anforderungen aufzuerlegen.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n
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