21-5017

Überschwemmungen vermeiden - Frequenz der Reinigungsintervalle erhöhen Antrag der FDP-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 31.03.2022 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 5.9

Sachverhalt

 

Stürme und Starkregenereignisse sowie die damit verbundenen Überschwemmungen nehmen laut Experten weiterhin zu. Anwohner an Wandse und Berner Au beobachten diese Entwicklung mit großer Sorge und konnten auch in diesem Jahr bereits vermehrt Überschwemmungen feststellen.

 

Verschiedene Optimierungsmaßnahmen wurden durch den Bezirk Wandsbek unternommen, wie zum Beispiel das Verlegen des Wanderwegs an der Berner Au und das Schaffen von Ausweichflächen bei Überschwemmungen. Dies führt zu einer Verbesserung beispielweise bei Starkregen.

 

Seit November 2021 bis heute wurde jedoch festgestellt, dass bei diesen Ereignissen die Berner Au erneut über die Ufer trat und der Wanderweg zwischen Rahlstedter Weg und Pulverhofsweg erneut überschwemmt worden ist. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass das Wasser nicht ausreichend schnell abgeführt werden konnte. Besonders im Verlauf der Berner Au zwischen Rahlstedter Weg und Kupferdamm sowie im weiteren Verlauf der Berner Au bis zur Vereinigung mit der Wandse konnte man sehen, dass Wasser aufgrund von Geäst, Bäumen etc nicht ausreichend abfließen konnte. Nicht zuletzt an der Schleuse am Kupferdamm verfingen sich am Fanggitter nach der Sturmlage und dem Hochwasser Baumstämme, Geäst und andere großen Teile, die das Abfließen des Wassers behinderten.

 

Diese Situation änderte sich über mehrere Monate hinweg nicht.

 

Bäche, Seen und Ausgleichsflächen frei von Blockaden würden zu einem besseren Abfluss des Wassers führen und Überschwemmungen reduzieren.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, Bäche und Seen, Schleusen und Ausgleichsgebiete in kürzeren Intervallen zu überprüfen und ggf. zu reinigen, damit der Abfluss des Wassers gewährleistet ist bzw. optimiert wird.
     
  2. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, nach jeder Sturmlage bzw. nach jedem Starkregenereignis eine Überprüfung der kritischen Stellen vorzunehmen und ggf. eine Reinigung kurzfristig anzuordnen.
     
  3. Dem Regionalausschuss ist zu berichten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Bildmaterial vom 06.02. und 19.02.22

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