Überschwemmungen in den Straßen Wiesenweg, Grootmoor, Am Pfeilshof und Am Grenzgraben verhindern! Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 31.08.2021 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 6.3
Die Starkregenereignisse am 06.08.2021 haben erhebliche Überschwemmungen unter anderem in den Straßen Wiesenweg, Grootmoor, Am Pfeilshof und Am Grenzgraben zur Folge gehabt. Die Straßen waren zum Teil überflutet, mehrere Häuser waren von dem Hochwasser betroffen. Der Bach zum Rückhaltebecken Berner Au hat sich, wie Videos der Anwohnerinnen und Anwohner zu entnehmen ist, zu einem reißenden Fluss entwickelt. Die Anlieger haben berechtigte Sorge, dass derlei Ereignisse sich mehren bzw. noch verstärkt auftreten können.
Es ist umso unverständlicher, dass nicht längst wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen wurden. Bereits 2016 waren einige Straßen von Überschwemmungen betroffen. Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten daher den Kontakt zum Bezirksamt aufgenommen und auf bereits damals auf das Problem aufmerksam gemacht. Dieses habe jedoch keine Problemstellung gesehen. Offensichtlich war diese Einschätzung fehlerhaft, wie sich an den erneut überschwemmten Straßen gezeigt hat.
Aus dem Gewässernetz ergibt sich, das an der Überschwemmungsstelle alle Gräben zusammenfließen. Zusätzlich zeigt die Starkregengefahrenkarte, dass entsprechende Senken vorhanden sind. Für zukünftige Starkregenereignisse müssen das Gebiet und die Gräben untersucht werden.
An anderer Stelle im Bezirk in der Pusbackstraße wurden bei einem ähnlichen Fall umfangreiche Messungen und Berechnungen durchgeführt, um die Größe/Durchmesser der Gräben zu bestimmen und die entsprechende Kapazität für die Wasseraufnahme. Diese hydraulischen Berechnungen müssen auch in dem oben beschriebenen Gebiet dringend vorgenommen werden.
Die Anwohnerinnen und Anwohner haben zudem berichtet, dass nach einer halben Stunde, möglicherweise als die Schleuse beim Rückhaltebecken durch die Feuerwehr geöffnet wurde, das Wasser abgeflossen sei.
Hamburg Wasser verweist darauf, dass die Zuständigkeit bei der Einleitung zum Bach endet und danach das Bezirksamt zuständig sei. Es ist daher dringend geboten, dass das Bezirksamt prüft, wie die vorhandenen Abwasservorkehrungen den gestiegenen Anforderungen angepasst werden können, um für die Wassermassen bei Starkregenereignissen ausreichend dimensioniert zu sein, und schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1.) Das Bezirksamt und die zuständige Fachbehörde werden gebeten,
2.) Die jeweiligen Ergebnisse sind der Bezirksversammlung bis zum 30. November 2021 mitzuteilen.
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