21-1875.1

Überschwemmung der Straße "Im Allhorn" verhindern Beschlussvorlage des Regionalausschusses Walddörfer

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Der Regionalausschuss Walddörfer hat in seiner Sitzung am 27.08.2020 über den Ursprungsantrag der CDU-Fraktion (Drs. 21-1875) beraten und einstimmig bei Abwesenheit der Fraktion Die Linke beschlossen.

 

Die Straße „Im Allhorn“ ist bei stärkeren Regenereignissen regelmäßig komplett überflutet, so dass die Feuerwehr Abhilfe schaffen muss und keine Verkehrsteilnehmer die Straße oder den Fußweg noch benutzen können. Dies war zuletzt am 1. Juli 2020 der Fall.

Die Straßen ist ca. 700 Meter lang. Das Regenwasser (Oberflächenwasser) fließt immer zum tiefsten Punkt, in Höhe des Allhorndieks. Ursächlich für die komplette Überflutung ist die unzureichende Anzahl an Regenwassereinläufen und deren Durchmesser, die jetzigen Einläufe sind mit den Wassermengen komplett überfordert. Das Wasser fließt dann in den Allhorndiek. Dadurch wird auch der Fußweg ausgespült (Grand/ Glensander). Zudem verfügt das Schulgelände des Walddörfer Gymnasiums über keinerlei Drainage-Rinnen. Vom Schulgelände fließt das Oberflächenwasser deshalb komplett und ungehindert auf den öffentlichen Fußweg und dann auf die Fahrbahn in der Straße „Im Allhorn."
 

Die Straße „Im Allhorn“ ist noch immer im selben Zustand ihrer Erbauung 1928, seither gibt es eine erheblich andere Menge von Starkregenereignissen und deren Wassermassen, die der damalige Ausbauzustand nicht aufnehmen kann.

Der Regionalausschuss möge beschließen

Petitum/Beschluss

 

Die zuständigen Behörden werden gebeten, in der Straße „Im Allhorn“ am tiefsten Punkt auf beiden Seiten weitere Kanntsteintrummen einzubauen, um das Oberflächenwasser aufnehmen zu können und weitere Überschwemmungen zu verhindern. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob auf dem Gelände des Walddörfer Gymnasiums eine Drainage oder andeer Maßnahmen eingerichtet werden können, die das Oberflächenwasser schon auf dem Grundstück versickern lassen bzw. in die Kanalisation führen.

Anhänge

Keine Anlage/n