20-4545

Überprüfung der Barrierefreiheit von Wandsbeker Dienstgebäuden Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales und Bildung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss bei Enthaltung der LFG des Ausschusses für Soziales und Bildung vom 26.06.2017 (Spontanantrag)

 

Im Jahre 2008 haben die Vereinten Nationen die Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention 2008) verabschiedet.

In dieser verpflichten sich die Vertragsstaaten, durch geeignete Maßnahmen den vollen und gleichberechtigten Genuss folgender (und weiterer) Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu sichern:

  1. Teilnahme am kulturellen, politischen und öffentlichen Leben
  2. Arbeit und Beschäftigung
  3. Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge
  4. Barrierefreiheit, persönliche Mobilität und unabhängige Lebensführung
  5. Achtung der Privatsphäre

In 4. ist Menschen mit Behinderungen der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umwelt zu ermöglichen.

Nach der u.a. DIN Norm 18040-1 wird angestrebt, Barrierefreiheit nach der UN-Konvention in öffentlich zugänglichen Gebäude zu erreichen.

Diese gelten allerdings nur für Neubauvorhaben. Bereits bestehende Gebäude werden hierbei nicht berücksichtigt.

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Um den Anforderungen von Barrierefreiheit in bereits bestehenden öffentlich zugänglichen Verwaltungsgebäuden gerecht zu werden, werden die zuständigen Fachbehörden gebeten:

  1. alle bestehenden öffentlich zugänglichen Verwaltungsgebäude des Bezirkamtes Wandsbek hinsichtlich der Anforderungen nach DIN 18040-1: 2010-10 (Barrierefreies Bauen- Planungsgrundlagen-Teil1: öffentlich zugängliche Gebäude) zu überprüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss für Soziales und Bildung vorzulegen.

 

 

Anhänge

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